Landtag bringt Novellierung zur Bildungsempfehlung im Schulgesetz auf den Weg

20. Januar 2017

In der heu­tigen Sit­zung des Aus­schusses für Schule und Sport des Säch­si­schen Land­tages wurde das „Vierte Gesetz zur Ände­rung des Schul­ge­setzes für den Frei­staat Sachsen“ mit wei­teren Ände­rungen ver­ab­schiedet. Das Gesetz regelt die Bil­dungs­emp­feh­lung im Frei­staat Sachsen neu und schafft so recht­zeitig Rechts­si­cher­heit für Schüler, Eltern und Lehrer.

Die bil­dungs­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion, Sabine Friedel, dazu: „In der Anhö­rung im Dezember gab es wei­tere wert­volle Impulse. So haben sich die Koali­ti­ons­frak­tionen ent­schieden, die Frist für die elter­liche Letzt­ent­schei­dung von zwei auf drei Wochen zu ver­län­gern sowie klar­zu­stellen, dass alle Schüler an einem ein­heit­li­chen Aus­wahl­ver­fahren teil­nehmen. Bei den in den kom­menden Wochen anste­henden Ent­schei­dungen in den Fami­lien der der­zei­tigen Viert­klässler werden die Eltern mit Augenmaß und in enger Bera­tung mit den Päd­agogen über die schu­li­sche Lauf­bahn ihrer Kinder ent­scheiden.“

Der schul­po­li­ti­scher Spre­cher der CDU-Frak­tion, Lothar Bienst: „Am bewährten Modus der Bil­dungs­emp­feh­lung halten wir fest: Auch künftig geben die Lehrer den Eltern und Schü­lern eine klare und treff­si­chere Ori­en­tie­rung für die schu­li­sche Zukunft. Zugleich stärken wir das in der Säch­si­schen Ver­fas­sung ver­briefte Eltern­recht zur Letzt­ent­schei­dung.“

Hin­ter­grund: Beim Über­gang von der Grund­schule zur wei­ter­füh­renden Schule wird in Sachsen eine Bil­dungs­emp­feh­lung aus­ge­spro­chen. Die Kri­te­rien für die Emp­feh­lung finden sich bisher nicht im Schul­ge­setz. Diesen Zustand hatte Ende Oktober 2016 das Säch­si­sche Ober­ver­wal­tungs­ge­richt für rechts­widrig erklärt. Des­halb soll das Schul­ge­setz novel­liert werden.