NPD irrelevant, aber verfassungsfeindlich?

17. Januar 2017

„Ich bedaure die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes. Die NPD bleibt, zumin­dest ein Teilen der ost­deut­schen Bun­des­länder, eine Gefahr. Inso­fern kann ich der Ein­schät­zung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, die NPD sei zwar ver­fas­sungs­feind­lich aber irrele­vant, nur begrenzt folgen“, erklärt der stell­ver­tre­tende Frak­ti­ons­vor­sit­zende Hen­ning Homann am Dienstag zur Ent­schei­dung des höchsten deut­schen Gerichtes.

Der Kampf gegen Rechts wird aber auch, so Homann weiter, auch ohne ein Par­tei­verbot wei­ter­gehen: „Wir sind wir für eine Aus­ein­an­der­set­zung mit der NPD und anderen extrem rechten Par­teien gut gerüstet. Wir stärken unsere demo­kra­ti­schen Werte und för­dern die Bekämp­fung von Ras­sismus, Anti­se­mi­tismus und anderer Formen von Men­schen­feind­lich­keit.“