Koalitionsfraktionen für weitere Nullrunde bei Diäten

5. Mai 2021

Die Koali­ti­ons­frak­tionen aus CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben in den letzten Tagen abschlie­ßend zum wei­teren Umgang mit dem Abge­ord­ne­ten­ge­setz beraten. Dabei wurde noch einmal fest­ge­halten, dass es im Mai-Plenum beschlossen werden soll.

Die Koali­ti­ons­frak­tionen haben sich auf­grund der fort­dau­ernden Pan­demie nun­mehr darauf ver­stän­digt, dem Landtag vor­zu­schlagen, die geplante Anpas­sung der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung auf den 1. April 2022 zu ver­schieben und somit auch für das Jahr 2021 eine Null­runde bei den Abge­ord­ne­ten­be­zügen ein­zu­legen.

 

Hierzu erklärt der par­la­men­ta­ri­sche Geschäfts­führer der CDU-Frak­tion, Sören Voigt: „Den Bür­gern in Sachsen wurde und wird durch die Pan­demie auch in finan­zi­eller Weise sehr viel abver­langt. Es war das rich­tige Zei­chen, dass wir die geplante Novel­lie­rung des Säch­si­schen Abge­ord­ne­ten­ge­setzes seit der letzten Land­tags­wahl aus­ge­setzt haben. Aus dieser Über­zeu­gung heraus ver­län­gern wir die Null­runden der Diäten des­halb ein wei­teres Mal bis April 2022.“

Hierzu erklärt der par­la­men­ta­ri­sche Geschäfts­führer der Frak­tion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Valentin Lipp­mann: „Wir haben als Koali­tion schon im letzten Jahr deut­lich gemacht, dass wir bei der Anpas­sung der Abge­ord­ne­ten­be­züge die Ent­wick­lung der Coro­na­pan­demie stets im Blick behalten werden. Es ist ange­messen und ver­nünftig, dem Landtag auch für 2021 eine Null­runde vor­zu­schlagen. Die letzten Monate haben gleich­wohl noch einmal ver­deut­licht, wie wichtig ein starkes und sach­ge­recht aus­ge­stat­tetes Par­la­ment gerade in Kri­sen­zeiten ist. Des­halb ist es aus unserer Sicht wichtig, die Zahl der Mit­ar­bei­tenden für die Abge­ord­neten wie geplant zu erhöhen.“

Hierzu erklärt die par­la­men­ta­ri­sche Geschäfts­füh­rerin der SPD-Frak­tion, Sabine Friedel: „Mit dem Wechsel zum Nomi­nal­lohn­index folgen wir dem Bei­spiel des Bun­des­tages. Dort führt der Index in diesem Jahr zu einem pan­de­mie­be­dingten Sinken der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung.“

Mit der Beschluss­fas­sung kommt die Koali­tion der gesetz­li­chen Pflicht zur Beschluss­fas­sung über die Ent­schä­di­gung nach, wenn auch coro­nabe­dingt um ein Jahr ver­spätet. Die Koali­ti­ons­frak­tionen sind davon über­zeugt, dass mit dem Gesetz einer­seits wich­tige Rege­lungen für alle Mit­glieder des Säch­si­schen Land­tags geschaffen werden. Ande­rer­seits zeigt der erneute Gehalts­ver­zicht, dass  sich die Par­la­men­ta­rier der Situa­tion in unserem Land sehr wohl bewusst sind und sie ver­ant­wor­tungs­voll han­deln.

Anmer­kung

Die übrigen neuen Rege­lungen des Gesetz­ent­wurfes, so bei­spiels­weise die Neu­fas­sung der Trans­pa­renz­re­geln, die Erhö­hung der Mit­ar­bei­ter­bud­gets, die Abschaf­fung des abschlags­freien vor­zei­tigen Ruhe­stands­ein­trittes oder der mit Blick auf die erhöhten Sicher­heits­an­for­de­rungen vor­ge­se­hene Auf­wuchs der ein­ma­ligen Aus­stat­tungs­pau­schale treten wie geplant unmit­telbar in Kraft.