Pallas: Neue Anhörung zum Polizeigesetz ist Akt der demokratischen Kultur

15. Februar 2019

„Wir haben heute im Innen­aus­schuss beschlossen, zu den von SPD und CDU vor­ge­schla­genen Ände­rungen am Ent­wurf des Poli­zei­ge­setzes noch­mals eine Anhö­rung durch­zu­führen. Kon­kret geht es um die Ein­füh­rung der Body-Cam. Damit gibt es für alle Betei­ligten genü­gend Zeit, den Ände­rungs­an­trag der Koali­ti­ons­frak­tionen zu prüfen“, so Albrecht Pallas am Don­nerstag.

„Wir wollen ein ver­fas­sungs­kon­formes Gesetz auf den Weg bringen und wir nehmen die Rechte der Oppo­si­tion ernst. Des­halb folgen wir der Emp­feh­lung des Juris­ti­schen Dienstes des Land­tags für eine wei­tere Anhö­rung. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz dann im April im Landtag ver­ab­schiedet werden kann. Ein Monat Zeit­verzug ist zu ver­kraften, wenn es der demo­kra­ti­schen Kultur im Säch­si­schen Landtag dient.“