Pallas: Body-Cam kann Polizei und Bürgern gleichermaßen nutzen

12. März 2019

Am Dienstag, 12. März, hat der Innen­aus­schuss im Säch­si­schen Landtag in einer Son­der­sit­zung erneut über das Poli­zei­ge­setz beraten. Dazu sagt Albrecht Pallas, der innen­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Frak­tion: „Die Body-Cam kann Polizei und Bür­gern glei­cher­maßen nutzen.“

„Die Body-Cam kann gewalt­träch­tige Situa­tionen ent­schärfen und damit Poli­zisten und Bürger vor Gewalt schützen. Aller­dings werden damit auch viel mehr per­so­nen­be­zo­gene Daten erfasst“, so Albrecht Pallas nach der Anhö­rung. „Genau des­halb hat sich die SPD bei der Ergän­zung des Poli­zei­ge­setz-Ent­wurfs zur Body-Cam für mehr Trans­pa­renz und Rechte der Betrof­fenen ein­ge­setzt. So ist nun vor­ge­sehen, dass Betrof­fene gespei­cherte Daten ein­sehen und dabei auf Wunsch einen Anwalt hin­zu­ziehen können. Und mit den Daten kann auch über­prüft werden, ob die Polizei recht­mäßig gear­beitet hat. Die Body-Cam kann also Polizei und Bür­gern glei­cher­maßen nutzen.

Kon­se­quent wäre aus Sicht der SPD gewesen, gleich­zeitig die anony­mi­sierte Poli­zei­kenn­zeich­nung mit ein­zu­führen, um effek­tiven Rechts­schutz für die Betrof­fenen zu sichern. In diesem Punkt konnten wir uns bei der CDU nicht durch­setzen. Dafür haben wir die Ver­trauens- und Beschwer­de­stelle gestärkt. Sie soll künftig nicht mehr im Innen­mi­nis­te­rium ange­sie­delt sein. Das wird helfen, Trans­pa­renz über poli­zei­liche Maß­nahmen her­zu­stellen und die Bür­ger­rechte von Betrof­fenen zu sichern.“