Pallas: Ehrenamtliche Blaulicht-Helfer sind alle gleich viel wert

7. März 2019

Am Don­nerstag, 7. März, hat der Innen­aus­schuss im Säch­si­schen Landtag in seiner Son­der­sit­zung Experten zur kleinen Novelle des Säch­si­schen Brandschutz‑, Ret­tungs­dienst- und Kata­stro­phen­schutz­ge­setzes (Blau­licht-Gesetz) ange­hört. Dazu sagt Albrecht Pallas, Spre­cher für Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienste der SPD-Frak­tion: „Ehren­amt­liche Blau­licht-Helfer sind alle gleich viel wert”

„End­lich hat die Staats­re­gie­rung in ihrem Gesetz­ent­wurf eine zen­trale Lan­des­stelle für die Psy­cho­so­ziale Not­fall­ver­sor­gung ein­ge­plant. Diese fach­liche Zen­tral­stelle für die vielen ehren- und haupt­amt­li­chen Kri­sen­helfer und Not­fall­seel­sorger war auch ein Ergebnis der Blau­licht­kon­fe­renz der SPD-Land­tags­frak­tion im Sommer 2017“, so Albrecht Pallas.

Mitte 2018 hatte der Landtag die Staats­re­gie­rung beauf­tragt, so eine Zen­tral­stelle ein­zu­richten. Mit dem neuen Blau­licht-Gesetz, das spä­tes­tens im Juni ver­ab­schiedet werden soll, wird die recht­liche Grund­lage dafür geschaffen.

„Bei der heu­tigen Anhö­rung von Feu­er­wehr, Ret­tungs­dienst, Kata­stro­phen­schutz, dem THW sowie dem Säch­si­schen Städte- und Gemein­detag wurde erneut deut­lich, dass ehren­amt­liche Kata­stro­phen­schützer unbe­dingt den Kame­raden der Frei­wil­ligen Feu­er­wehren gleich­ge­stellt werden müssen“, so Pallas. „Wir wollen, dass sie auch dann finan­ziell für ihren Ver­dienst­aus­fall ent­schä­digt werden, wenn sie zu einem Ein­satz gerufen werden, der unter­halb eines Kata­stro­phen­alarms liegt – denn das ist die große Mehr­heit ihrer Ein­sätze. Bereits im Dop­pel­haus­halt 2019/20 konnten wir den Kata­stro­phen­schüt­zern helfen und mehr Geld dafür bereit­stellen, dass ihre Ein­heiten künftig besser unter­ge­bracht werden und auch sie eine dem bereits ein­ge­führten Feu­er­wehr­füh­rer­schein ent­spre­chende För­de­rung erhalten. Jetzt will die SPD-Frak­tion der CDU vor­schlagen, dass alle Ehrenämtler recht­lich voll­ständig gleich­ge­stellt werden – unab­hängig davon, in wel­chem Blau­licht-Bereich sie arbeiten.“

Hin­ter­grund: Die geplante kleine Novelle des Blau­licht-Gesetzes beschränkt sich im Wesent­li­chen auf Feu­er­wehr­themen. Viele offene Fragen bezüg­lich der Ret­tungs­dienste können damit nicht geklärt werden. In der Anhö­rung wurde deut­lich, dass neben dieser Novelle eine wei­tere, umfang­reiche Geset­zes­än­de­rung nötig wäre. Aus Sicht der SPD sind vor allem die Zukunft der Ret­tungs­dienste in Sachsen, die Kapa­zität der regio­nalen Leit­stellen sowie die Zusam­men­ar­beit und die Betei­li­gung mit dem Tech­ni­schen Hilfs­werk (THW) als Bun­des­an­stalt zen­trale Auf­gaben, die drin­gend geklärt werden müssen.

Ter­min­hin­weis: Am Dienstag, 9. April, lädt die SPD-Frak­tion ab 18 Uhr zu einer Neu­auf­lage ihrer Blau­licht-Kon­fe­renz ins Haus an der Kreuz­kirche ein (An der Kreuz­kirche 6 in Dresden). Dabei wird Albrecht Pallas mit Ver­tre­tern der Blau­licht-Orga­ni­sa­tionen und der Polizei diese und wei­tere Themen dis­ku­tieren. Künftig muss u.a. auch die Frage beant­wortet werden, ob die Ver­gabe der Ret­tungs­dienste wei­terhin öffent­lich aus­ge­schrieben wird. „Die SPD möchte die Mit­ar­beiter der Ret­tungs­dienste schützen. Men­schen retten und Lohn-Dum­ping passen nicht zusammen“, so Albrecht Pallas.