Pallas: Gemeinderäte und Kreistage auch während der Pandemie arbeitsfähig

26. November 2020

„Gemein­de­räte und Kreis­tage sollen wäh­rend der Corona-Pan­demie auch per Video-Kon­fe­renz tagen können. Der Innen­aus­schuss des Land­tags hat heute einen ent­spre­chenden Gesetz­ent­wurf der Koali­ti­ons­frak­tionen mit Ände­rungen der Säch­si­schen Gemein­de­ord­nung und der Säch­si­schen Land­kreis­ord­nung befür­wortet. Die SPD-Land­tags­frak­tion spricht sich seit dem Früh­jahr dafür aus, mit diesen digi­talen Mög­lich­keiten die kom­mu­nale Demo­kratie in Pan­de­mie­zeiten zu erhalten und zu stärken.

„Gemein­de­räte und Kreis­tage müssen auch unter Corona-Bedin­gungen arbeits­fähig sein“, so SPD-Innen­ex­perte Albrecht Pallas am Don­nerstag. „Wich­tige Ent­schei­dungen dürfen gerade auch in dieser für alle schweren Zeit nicht ver­tagt werden – auch nicht unter dem Vor­wand, dass die not­wen­digen Infek­ti­ons­schutz­maß­nahmen dem ent­ge­gen­stehen würden. Gemein­de­räte und Kreis­tage sind die Volks­ver­tre­tung in den Kom­munen und kon­trol­lieren die Ver­wal­tung. Können sie nicht mehr arbeiten, würde die kom­mu­nale Demo­kratie massiv beein­träch­tigt werden.“

„Wir folgen mit unserem Gesetz­ent­wurf Anfragen und Anre­gungen aus den Kom­munen. Die schrift­liche Anhö­rung hat eine breite Zustim­mung zu dem Vor­haben ergeben. Es ist jetzt wichtig, dass die Rege­lungen schnell ein­ge­führt werden. Die Geset­zes­än­de­rung soll im Dezember im Land­tags­plenum abschlie­ßend beraten werden und ab Januar gelten. Die Zeit drängt“, so Pallas.

Der Geset­zes­ent­wurf sieht vor, dass Sit­zungen des Gemein­de­rates auch als Video­kon­fe­renz durch­ge­führt werden können. Das muss der Gemein­derat mit 2/​3‑Mehrheit seiner Mit­glieder im Umlauf­ver­fahren vor der jewei­ligen Sit­zung beschließen. Öffent­liche Sit­zungen können auch so durch­ge­führt werden, dass der Öffent­lich­keit Zugang aus­schließ­lich durch elek­tro­ni­sche Über­mitt­lungs­wege gewährt wird.