Pallas: Mieter schützen – Befristeten Kündigungsschutz wegen Corona-Krise

23. März 2020

Albrecht Pallas, woh­nungs­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, zum ange­dachten Schutz von Mie­tern bei Miet­schulden:
 
„Die Pläne der Bun­des­re­gie­rung, ange­sichts der Corona-Pan­demie Mieter vor Kün­di­gung zu schützen, sind das rich­tige Signal in dieser Zeit. Viele Men­schen können der­zeit ihrer Arbeit oder ihrem Gewerbe nicht nach­gehen oder müssen in Kurz­ar­beit. Da ist es wichtig, die Grund­be­dürf­nisse zu sichern“, so Albrecht Pallas. „Auch hier gilt der Satz: Wohnen ist kein Luxus. Es wäre nur kon­se­quent, einen befris­teten Kün­di­gungs­schutz zu beschließen. Wer wegen der Corona-Krise seine Miete nicht zahlen kann, soll nicht gekün­digt werden dürfen. Ich baue bei einer sol­chen Maß­nahme auf die Ein­sicht der Ver­mieter. Das wäre gelebte Soli­da­rität.“
 
Hin­ter­grund: Laut Medi­en­be­richten gibt es eine Geset­zes­vor­lage der Bun­des­mi­nis­te­rien für Justiz, Inneres sowie Wirt­schaft. Danach soll Mie­tern wegen Miet­schulden nicht gekün­digt werden dürfen. Gelten solle das für Miet­schulden aus dem Zeit­raum vom 1. April bis 30. Sep­tember 2020. Die Ver­pflich­tung der Mieter zur Zah­lung der Miete bleibe aber im Grund­satz bestehen. Das Gesetz könnte bereits in der kom­menden Woche im Bun­destag beschlossen werden.