Pallas: Nachbesserungen am Entwurf für Polizeigesetz notwendig

12. November 2018

Im Innen­aus­schuss des Land­tags haben sich heute Experten zum Ent­wurf für ein neues Poli­zei­ge­setz geäu­ßert. Nach der öffent­li­chen Anhö­rung erklärte SPD-Innen­ex­perte Albrecht Pallas: „Neben per­so­neller und tech­ni­scher Aus­stat­tung ist das Poli­zei­ge­setz die dritte Säule für gute Poli­zei­ar­beit. Der Gesetz­ent­wurf gibt der Polizei zusätz­liche Mög­lich­keiten an die Hand, für mehr Sicher­heit zu sorgen. Das haben die gela­denen Experten heute bestä­tigt. Gleich­zeitig ist deut­lich geworden, dass es an einigen Stellen noch knirscht. Wir werden uns bei­spiels­weise noch inten­siver mit den Kon­troll­be­fug­nissen der Polizei bei der soge­nannten intel­li­genten Video­über­wa­chung an Tran­sit­stre­cken befassen müssen. Hier gilt wie bei allen Ein­griffen in die Grund­rechte von Bür­gern: Sie müssen ver­hält­nis­mäßig und ein­deutig gere­gelt sein.“

„Nach­bes­se­rungs­be­darf gibt es nach Exper­ten­mei­nung auch bei der par­la­men­ta­ri­schen Kon­trolle. Der Landtag braucht einen hin­rei­chenden Über­blick dar­über, wie die Polizei mit ihren neuen Befug­nissen umgeht. Ent­spre­chend sind noch wei­ter­ge­hende Berichts­pflichten im Gesetz­ent­wurf  fest­zu­schreiben“, so Pallas zustim­mend. „Und als Gesetz­geber müssen wir per­spek­ti­visch auch ent­scheiden, ob sich diese neuen Befug­nisse in der Praxis bewährt haben. Dafür brau­chen wir eine Eva­lua­tion. Bis­lang ist diese im Gesetz­ent­wurf aber nur für die intel­li­gente Video­über­wa­chung vor­ge­sehen. Das reicht ange­sichts der Viel­zahl neuer Befug­nisse nicht.“

Pallas abschlie­ßend: „Klar ist: Wir wollen eine hand­lungs­fä­hige Polizei, gleich­zeitig aber auch Kon­trolle – für mehr Trans­pa­renz. Wir wollen keine Blackbox, son­dern eine Balance zwi­schen Sicher­heit und Frei­heit. Wir sind mei­len­weit von einem baye­ri­schen Poli­zei­auf­ga­ben­ge­setz ent­fernt, das zum Bei­spiel einen ‚Ewig­keits­ge­wahrsam‘ vor­sieht, aber im Gegen­satz zu Sachsen auf eine Beschwer­de­stelle für Bür­ge­rinnen und Bürger ver­zichtet.“