Pallas: Neuer Schritt für mehr bezahlbaren Wohnraum

27.04.2021

+++ Sachsen unterstützt bezahlbare Mieten in allen Städten +++ Verbesserung Sozialer Wohnungsbau +++ Neue Förderung gut für alle Regionen +++

Albrecht Pallas, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Dienstag zur sozialen Wohnraumförderung:

Das Kabinett hat heute neue Richtlinien zur Förderung von mietpreisgebundenem sowie von preisgünstigem Mietwohnraum verabschiedet. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit sowohl in unseren Großstädten als auch im ländlichen Raum mehr Menschen bezahlbare Wohnungen finden können. Die Koalition tut damit etwas für gleichwertige und soziale Lebensverhältnisse in allen sächsischen Regionen. Und ich bin zuversichtlich, dass die Koalition in Kürze auch eine Lösung für die von uns geforderte Mietpreisbremse in den Großstädten finden wird“, so Albrecht Pallas.

„Mit der novellierten Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau erhalten Dresden und Leipzig nun erstmals die Möglichkeit einer Belegungsbindung für 20 Jahre. Dazu kommt eine neue Experimentierklausel für gemeinschaftliche Bauvorhaben, und auch die Förderhöhe wurde an die aktuellen Angebotsmieten in den Großstädten angepasst. Gerade die Verlängerung der Bindungsdauer ermöglicht es den Städten und Bauträgern, langfristig stabile Mieten anzubieten. Das ist ein erster wichtiger Schritt, auch wenn uns hier langfristig eine Dauer von mindestens 25 als noch geeigneter erscheint“, so Pallas.

„Mit der Richtlinie für preisgünstigen Mietwohnraum können gerade kommunale und genossenschaftliche Vermieter in den Klein- und Mittelstädten ihre Wohnungen attraktiver machen und modernisieren, ohne dass die Mieten danach stark steigen. Das ist ein zusätzliches Angebot vor allem an jungen Menschen, im ländlichen Raum wohnen zu bleiben. Das sorgt auch für einen Ausgleich zwischen den Ballungs- und ländlichen Räumen und damit für besseren gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Pallas weiter.

„Im Zusammenspiel mit der vorangegangenen Anhebung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine kommen nun auch deutlich mehr Haushalte bei der Vergabe von Wohnraum mit Sozialbindung zum Zuge. Denn auch Haushalte, die nur etwas mehr Geld als Grundsicherung zur Verfügung haben, sollen von der sozialen Wohnraumförderung profitieren. Damit weiten wir den Anspruch auf bezahlbares Wohnen im Mieterland Sachsen deutlich aus und bringen neuen Schwung in das Thema.“

Hintergrund: Der Freistaat erhält für die Programmjahre 2021 und 2022 ca. 50 Mio. Euro für den sozialen Wohnungsbau, die durch Landesmittel ergänzt werden. Insgesamt stehen im Doppelhaushalt 2021/2022 jährlich 74,3 Mio. Euro für Bau und Sanierung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in ganz Sachsen zur Verfügung.

Pressemitteilung des Ministeriums für Regionalentwicklung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/250661