Pallas: Neuer Schritt für mehr bezahlbaren Wohnraum

27. April 2021

+++ Sachsen unter­stützt bezahl­bare Mieten in allen Städten +++ Ver­bes­se­rung Sozialer Woh­nungsbau +++ Neue För­de­rung gut für alle Regionen +++

Albrecht Pallas, woh­nungs­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, am Dienstag zur sozialen Wohn­raum­för­de­rung:

Das Kabi­nett hat heute neue Richt­li­nien zur För­de­rung von miet­preis­ge­bun­denem sowie von preis­güns­tigem Miet­wohn­raum ver­ab­schiedet. „Das ist ein wich­tiger Schritt, damit sowohl in unseren Groß­städten als auch im länd­li­chen Raum mehr Men­schen bezahl­bare Woh­nungen finden können. Die Koali­tion tut damit etwas für gleich­wer­tige und soziale Lebens­ver­hält­nisse in allen säch­si­schen Regionen. Und ich bin zuver­sicht­lich, dass die Koali­tion in Kürze auch eine Lösung für die von uns gefor­derte Miet­preis­bremse in den Groß­städten finden wird“, so Albrecht Pallas.

„Mit der novel­lierten För­der­richt­linie für den sozialen Woh­nungsbau erhalten Dresden und Leipzig nun erst­mals die Mög­lich­keit einer Bele­gungs­bin­dung für 20 Jahre. Dazu kommt eine neue Expe­ri­men­tier­klausel für gemein­schaft­liche Bau­vor­haben, und auch die För­der­höhe wurde an die aktu­ellen Ange­bots­mieten in den Groß­städten ange­passt. Gerade die Ver­län­ge­rung der Bin­dungs­dauer ermög­licht es den Städten und Bau­trä­gern, lang­fristig sta­bile Mieten anzu­bieten. Das ist ein erster wich­tiger Schritt, auch wenn uns hier lang­fristig eine Dauer von min­des­tens 25 als noch geeig­neter erscheint“, so Pallas.

„Mit der Richt­linie für preis­güns­tigen Miet­wohn­raum können gerade kom­mu­nale und genos­sen­schaft­liche Ver­mieter in den Klein- und Mit­tel­städten ihre Woh­nungen attrak­tiver machen und moder­ni­sieren, ohne dass die Mieten danach stark steigen. Das ist ein zusätz­li­ches Angebot vor allem an jungen Men­schen, im länd­li­chen Raum wohnen zu bleiben. Das sorgt auch für einen Aus­gleich zwi­schen den Bal­lungs- und länd­li­chen Räumen und damit für bes­seren gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt“, so Pallas weiter.

„Im Zusam­men­spiel mit der vor­an­ge­gan­genen Anhe­bung der Ein­kom­mens­grenzen für Wohn­be­rech­ti­gungs­scheine kommen nun auch deut­lich mehr Haus­halte bei der Ver­gabe von Wohn­raum mit Sozi­al­bin­dung zum Zuge. Denn auch Haus­halte, die nur etwas mehr Geld als Grund­si­che­rung zur Ver­fü­gung haben, sollen von der sozialen Wohn­raum­för­de­rung pro­fi­tieren. Damit weiten wir den Anspruch auf bezahl­bares Wohnen im Mie­ter­land Sachsen deut­lich aus und bringen neuen Schwung in das Thema.“

Hin­ter­grund: Der Frei­staat erhält für die Pro­gramm­jahre 2021 und 2022 ca. 50 Mio. Euro für den sozialen Woh­nungsbau, die durch Lan­des­mittel ergänzt werden. Ins­ge­samt stehen im Dop­pel­haus­halt 2021/2022 jähr­lich 74,3 Mio. Euro für Bau und Sanie­rung von miet­preis- und bele­gungs­ge­bun­denem Wohn­raum in ganz Sachsen zur Ver­fü­gung.

Pres­se­mit­tei­lung des Minis­te­riums für Regio­nal­ent­wick­lung: https://​www​.medi​en​ser​vice​.sachsen​.de/​m​e​d​i​e​n​/​n​e​w​s​/​2​5​0​661