Zum Beschluss des Polizeigesetzes im Innenausschuss erklärt Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Die von CDU, SPD und BSW getroffene Vereinbarung zur Reform des Polizeirechts in Sachsen schafft eine solide Grundlage, die den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung und dem Schutz der Grundrechte gleichermaßen gerecht wird. Vor allem die Konkretisierungen bei den KI-Befugnissen stellen substanzielle Verbesserungen dar. Wir schaffen klare Vorgaben für die Datengrundlage, erweitern den Richtervorbehalt auf alle Bestandteile der Datenanalyse,, stärken die Kontrolle durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte und geben den verantwortlichen Beamtinnen und Beamten eine eindeutige Handlungsgrundlage.
Der SPD war wichtig, dass die sächsische Polizei auch mit ihren Befugnissen bei den rasanten technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt halten kann. Dabei müssen die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise geachtet und geschützt werden. Dies ist insbesondere durch die Änderungen im Innenausschuss gelungen.
Der Antrag zum Verzicht auf ‘Palantir’ bekräftigt zudem die bereits in der Koalition getroffene Vereinbarung, dass beim Einsatz polizeilicher Analysesoftware neben fachlichen Anforderungen auch rechtsstaatliche, datenschutzrechtliche und demokratische Standards maßgeblich sind und keine Software von Unternehmen mit fragwürdiger politischer Agenda genutzt wird.”

