Pallas: Sachsens Innenminister soll in Leipzig und Dresden endlich die Mietpreisbremse einführen

11. April 2019

Albrecht Pallas, Spre­cher für Woh­nungsbau der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, am Don­nerstag in der aktu­ellen Debatte zum Thema: „Bezahl­bares Wohnen für alle – soziale Wohn­raum­för­de­rung wei­ter­ent­wi­ckeln“:

Der SPD-Poli­tiker Albrecht Pallas hat die For­de­rung der SPD nach bezahl­barem Wohn­raum, gerade auch in den Groß­städten, erneuert. In der aktu­ellen Debatte sagte er am Don­nerstag im Landtag: „Bezahl­bares Wohnen ist eine der ent­schei­denden sozialen Fragen unserer Zeit. Jeder hat das Recht, ange­messen und sicher zu wohnen – das schließt auch die Wohn­kosten mit ein. Die SPD will, dass die Men­schen in Sachsen künftig nicht mehr als ein Drittel ihres Net­to­ein­kom­mens für die Warm­miete auf­bringen müssen. Des­halb for­dere ich den säch­si­schen Innen­mi­nister erneut auf, in Leipzig und Dresden end­lich die Miet­preis­bremse anzu­ordnen. Das kann er schnell und unbü­ro­kra­tisch mit einer Ver­ord­nung tun.“

Albrecht Pallas erin­nerte in der Debatte daran, dass Sachsen ein Mie­ter­land ist – mit einer Eigen­tums­quote von gerade einmal 33 Pro­zent. „In den drei säch­si­schen Groß­städten sind die Woh­nungen knapp, es werden nicht genü­gend neue Woh­nungen schnell genug gebaut. Wir als SPD werden die Zweck­ent­frem­dung und die Spe­ku­la­tion mit Wohn­im­mo­bi­lien nicht länger akzep­tieren. Wenn unsere bis­he­rigen woh­nungs­po­li­ti­schen Bemü­hungen, etwa beim sozialen Woh­nungsbau, dabei nicht aus­rei­chen, müssen bau­recht­liche Optionen wie Bebau­ungs­ver­pflich­tungen auf leeren Grund­stü­cken genutzt werden. Als absolut letztes Mittel sind Ent­eig­nungen nach dem deut­schen Recht mög­lich“, so Pallas abschlie­ßend.

Hin­ter­grund:

In der Koali­tion hat die SPD den sozialen Woh­nungsbau über­haupt erst wieder ein­ge­führt – seit 2017 stehen dafür jähr­lich 40 Mil­lionen Euro bereit, ab 2020 sind sogar 50 Mil­lionen Euro dafür vor­ge­sehen. Dieses Geld wurde in den Vor­jahren durch die Woh­nungs­wirt­schaft nicht voll­ständig abge­rufen. Immer mehr Säch­sinnen und Sachsen müssen mehr als 30 Pro­zent bis hin zur Hälfte ihres Ein­kom­mens für die Wohn­kosten auf­bringen. Das betrifft vor allem Allein­ver­diener-Haus­halt oder solche mit kleinem und mitt­leren Ein­kommen, Allein­er­zie­hende, Aus­zu­bil­dende und Rentner*innen. Somit ist Wohnen mitt­ler­weile für viele ein erheb­li­ches Armuts­ri­siko.