Pallas: Sicherheitsbehörden müssen hart durchgreifen

21. Juni 2019

Heute wurde bekannt, dass Ste­phan E., der mut­maß­liche Mörder des Kas­seler Regie­rungs­prä­si­denten Walter Lübcke, noch im März 2019 im säch­si­schen Mücka an einem kon­spi­ra­tiven Treffen säch­si­scher Rechts­extre­misten teil­ge­nommen hat. Albrecht Pallas, Spre­cher für Innen­po­litik der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, for­dert schnellst­mög­liche Auf­klä­rung:

„Mit dem gezielten Nazi-Mord an Walter Lübcke ist seit dem NSU die höchste Stufe rechts­extremer Umtriebe und Gewalt­ver­bre­chen erreicht. Wenn der Rechts­ter­ro­rist Ste­phan E. vor Kurzem Kon­takt zu säch­si­schen Rechts­extre­misten hatte, müssen Innen­mi­nister Roland Wöller, Polizei und Ver­fas­sungs­schutz sofort han­deln. Ich erwarte umge­hende Infor­ma­tionen und ein ent­schlos­senes Han­deln des Innen­mi­nis­ters. Der mut­maß­liche Mörder Ste­phan E. war mit Unter­stüt­zern des NSU-Netz­werks unter­wegs. Diese müssen jetzt alle Haus­be­suche und Gefähr­der­an­spra­chen bekommen. Wenn es sein muss, brau­chen wir ein Vor­er­mitt­lungs­ver­fahren gegen diese Typen“, for­dert Pallas.

„Sollte es wei­tere rechts­ter­ro­ris­ti­sche Struk­turen in Sachsen geben, müssen alle Sicher­heits­be­hörden schnell und hart durch­greifen, damit jetzt nicht ein zweiter NSU ent­steht. Das betrifft auch das Umfeld sol­cher Nazi­struk­turen. Wir müssen mit aller Kon­se­quenz gegen Hass­kri­mi­na­lität vor­gehen und auch unter­su­chen, welche Unter­stüt­zung bspw. die AfD aus rechten Kreisen, zum Bei­spiel durch ver­deckte Spenden, bekommt. Jedem muss klar sein: Poli­tiker oder andere in der Demo­kratie Aktive zu bedrohen oder verbal zu atta­ckieren ist kein Kava­liers­de­likt. All das schafft ein Umfeld, in dem die nächste rechte Ter­ror­gruppe ent­stehen kann, die den nächsten Mord plant.“

„Der Fall Lübcke zeigt auch, dass die Behörden noch restrik­tiver mit Waf­fen­ver­boten oder dem Entzug von Waf­fen­be­sitz­karten umgehen müssen. Wer eine rechte und demo­kra­tie­feind­liche Gesin­nung hat, ist nicht zuver­lässig genug, um eine Schuss­waffe zu besitzen oder gar zu führen. Hier müssen die Waf­fen­be­hörden in Land und Kom­munen viel kon­se­quenter kon­trol­lieren und durch­greifen“, so Pallas abschlie­ßend.