Statement von Albrecht Pallas nach der Sondersitzung des Innenausschusses

12. Juni 2023

In der heu­tigen Son­der­sit­zung beschäf­tigte sich der Innen­aus­schuss im Säch­si­schen Landtag mit der Gesamt­lage, dem Ver­samm­lungs­ge­schehen und dem Poli­zei­ein­satz in Leipzig am 3. Juni 2023. 

Dazu erklärt Albrecht Pallas, innen­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion:

„Leider bleiben nach der heu­tigen Son­der­sit­zung noch viele Fragen offen. Es gibt keine neuen Erkennt­nisse, die meine bis­he­rige Auf­fas­sung wider­legen. Ich habe dem Innen­mi­nis­te­rium einen Fra­ge­ka­talog mit 50 Fragen gestellt. Auf einen Groß­teil der Fragen habe ich noch keine Ant­wort erhalten.”

Albrecht Pallas, selbst Poli­zei­be­amter, macht in Reak­tion auf unsach­liche Vor­würfe deut­lich: „Um es klar zu sagen: Gewalt, ins­be­son­dere gegen Poli­zei­be­amte, ver­ur­teile ich. Sie muss und sie wird straf­recht­lich ver­folgt werden. Das ist Auf­gabe und Pflicht des Rechts­staates. Es ist aber auch die Pflicht des Rechts­staates, die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit – ins­be­son­dere gegen­über Unbe­tei­ligten und Min­der­jäh­rigen – zu wahren. Kol­la­te­ral­schäden dürfen dabei nicht bil­li­gend in Kauf genommen werden. Auch eine feh­lende Mit­wir­kung von Beschul­digten darf nicht dazu führen, dass Maß­nahmen ohne aus­rei­chende sani­täre Ver­sor­gung bei Tem­pe­ra­turen um die 7°C elf Stunden dauern. Das sehe ich als offen­sicht­lich unver­hält­nis­mäßig an.“

Hin­sicht­lich der Umschlie­ßung am Hein­rich-Schütz-Platz, mit dem Vor­wurf des Land­frie­dens­bru­ches im beson­ders schweren Fall gegen­über einem Teil der über 1.000 Per­sonen, bestehen erheb­liche Bedenken zur Ver­hält­nis­mä­ßig­keit. Bei einer sol­chen großen Gruppe braucht es dar­über hinaus klare Tat­sa­chen eines Anfangs­ver­dachts, die den recht­li­chen Maß­stäben eines Tat­bei­trages des Ein­zelnen in dieser Gruppe genügt. 

Pallas abschlie­ßend: „Nach der heu­tigen Sit­zung kann auch die Polizei nicht aus­schließen, dass sich in dieser Gruppe Per­sonen befanden, denen von Anfang an kein Tat­vor­wurf zu machen war. Für die Wahr­neh­mung der Bevöl­ke­rung ist es äußerst bedeu­tend, wie das Grund­recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit in Sachsen gewähr­leistet wird. Wer unter dem Schutz der Ver­samm­lungs­frei­heit steht, muss sie auch in Anspruch nehmen können. Gegen tat­säch­lich Unfried­liche muss ein­ge­schritten werden.“

 

State­ment von Albrecht Pallas zu #le0306