Pallas: Starke Stimme der Personalräte auch in der Krise gewährleisten

03.02.2021

Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Mittwoch im Landtag zum „Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen 2021 und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen in Sachsen während der COVID-19-Pandemie (Personalratswahlgesetz 2021)“ (Drs 7/5156):

„Auch in der Corona-Krise brauchen die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes die starke Stimme ihrer Personalräte“, so Albrecht Pallas. „Die Bewältigung der Krise lastet auch und vor allem auf den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Die Arbeit in den Dienststellen, Betrieben und Einrichtungen des Landes und der Kommunen hat sich verändert – auch für die Personalvertretungen. Um deren Tätigkeit auch während der Covid19-Pandemie zu ermöglichen, schaffen wir jetzt eine gesetzliche Grundlage. Damit werden auch die anstehenden Personalratswahlen coronafest abgesichert.“

„Das Gesetz ist ein ‚Krisengesetz‘ und daher nur bis zum 31. Mai 2026 gültig. Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, in der laufenden Legislaturperiode das Personalvertretungsgesetz insgesamt zu novellieren. Dabei werden wir auch die Erfahrungen mit der digitalen Arbeitsweise in der Krise einbeziehen können. Als SPD-Fraktion wollen wir einen rechtssicheren Weg finden, um die Option für virtuelle Sitzungen wie Telefon- oder Videokonferenzen sowie Sprechstundenangeboten dauerhaft zu schaffen. So geben wir den Personalräten langfristig möglichst viel Flexibilität an die Hand.“

Hintergrund: Der im Sächsischen Personalvertretungsgesetz normierte Wahlzeitraum wird über den 31.05.2021 hinaus bis zum 31.10.2021 verlängert. Derzeitig amtierenden Personalräte bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Personalrat gewählt wurde – spätestens bis zum 31.10.2021. Sitzungen sollen auch im Rahmen von Video-Konferenzen möglich sein.