Das Gemeinwohl sichern und in die Zukunft investieren.

Beschluss der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag zum Umgang mit Zukunfts­in­ves­ti­tionen im Rahmen der bevor­ste­henden Ver­hand­lungen zum Dop­pel­haus­halt 2021/22.

Sachsen dis­ku­tiert gerade intensiv über den neuen Haus­halt. Die finan­zi­ellen Spiel­räume sind auf­grund der Corona-Pan­demie begrenzt, für Luft­schlösser gibt es kein Geld. Doch uns Sozi­al­de­mo­kra­tinnen und Sozi­al­de­mo­kraten geht es nicht um Luft­schlösser – uns geht es um die ganz realen Grund­bau­steine unserer Gesell­schaft.

DEN SOZIALSTAAT ERHALTEN

Wir wollen das Erreichte bewahren und nicht aufs Spiel setzen. Der Staat und die Kom­munen müssen jetzt wei­ter­ar­beiten können. Soziale Sicher­heit, gegen­sei­tige Unter­stüt­zung und Soli­da­rität sind das Gebot der Stunde. Des­halb kämpfen wir für den Erhalt von Jugend­hilfe und Kul­tur­för­de­rung, für den Gesund­heits­dienst, für Kitas und Schulen, für Arbeits­markt­för­de­rung und für soziale Leis­tungen. Für dieses Fun­da­ment werden die regu­lären Haus­halts­mittel gebraucht.

IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN

Dazu kommt: Sachsen muss seine Zukunfts­auf­gaben erle­digen. Neben dem „Nor­mal­ge­schäft“ gilt es, die großen Her­aus­for­de­rungen Digi­ta­li­sie­rung, Ver­kehrs­wende und Kli­ma­schutz zu meis­tern. Des­halb kämpfen wir dafür, dass Sachsen seine wich­tigen Zukunfts­in­ves­ti­tionen heute auf den Weg bringt, trotz Corona. Wohin es führt, wenn der Staat in einer Krise spart und Inves­ti­tionen auf­schiebt, haben wir vor einem Jahr­zehnt unter schwarz-gelb gesehen, die gesell­schaft­li­chen Folgen ver­ar­beitet Sachsen noch heute.

„Han­deln kostet Geld. Doch noch mehr Geld würde es kosten, nicht zu han­deln.“

Olaf Scholz

Bun­des­fi­nanz­mi­nister

DIESMAL MACHT ES SACHSEN BESSER

Der Bund macht es vor: Deutsch­land inves­tiert in den nächsten Jahren ca. 50 Mil­li­arden Euro pro Jahr in Zukunfts­tech­no­lo­gien, in die Ver­kehrs­wende und in den Kli­ma­schutz. So bleibt unser Land im Welt­maß­stab kon­kur­renz­fähig und sichert die Ein­nahmen der Zukunft. Sachsen muss auf diesen Zug auf­springen. Wir brau­chen auch im Frei­staat einen Inves­ti­ti­ons­schub. Wir wollen die groß­zü­gigen För­der­mittel des Bundes nutzen – und brau­chen dafür Kofi­nan­zie­rungs­mittel. Ein Bei­spiel: Wenn der Bund ein „Graue Flecken“-Programm auf­legt, um das gesamte Land mit Glas­faser zu erschließen, muss Sachsen eigenes Geld bei­steuern. Es wäre töricht, aus Spar­gründen diese Chance ver­strei­chen und die För­der­mittel liegen zu lassen. Denn so müsste Sachsen ent­weder in einigen Jahren voll­ständig aus eigener Kraft erschließen – für die viel­fa­chen Kosten –, oder aber weite Lan­des­teile blieben von der Digi­ta­li­sie­rung abge­hängt. Beides ist nicht nach­haltig – und beides kann sich Sachsen nicht leisten.

Hinzu kommt: Gerade in Kri­sen­zeiten, wo pri­vate Inves­ti­tionen zurück­gehen, haben öffent­liche Inves­ti­tionen einen drin­gend erfor­der­li­chen posi­tiven Effekt auf die Wirt­schaft, die Arbeits­markt­si­tua­tion und die Sicher­heit der Beschäf­tigten. Ange­sichts der kon­junk­tu­rellen Lage und des Zins­ni­veaus aus­ge­rechnet jetzt die öffent­li­chen Aus­gaben zu redu­zieren hieße, wider bes­seres Wissen Insol­venzen und Arbeits­platz­ver­luste her­bei­zu­führen und das Land zu desta­bi­li­sieren.

ZUKUNFTSINVESTITIONEN LANGFRISTIG FINANZIEREN

Die Haus­halts­mittel sind knapp. Es geht nicht darum, Träume zu erfüllen. Es geht darum, die Maschinen heute am Laufen zu halten und für morgen Vor­sorge zu treffen. Sachsen darf den Zug in die Zukunft nicht ver­passen. Mit den lau­fenden Ein­nahmen und dem Corona-Bewäl­ti­gungs­fonds finan­zieren wir die regu­lären Aus­gaben des Haus­halts auf dem Niveau der zurück­lie­genden Jahre und sichern so Auf­gaben wie Jugend­hilfe und Kul­tur­för­de­rung, den Gesund­heits­dienst, Kitas und Schulen, Arbeits­markt­för­de­rung und soziale Leis­tungen ab.

Die Zukunfts­in­ves­ti­tionen, also die Aus­gaben, die klar abgrenzbar für lang­fristig wirk­same Auf­gaben getä­tigt werden müssen, sollte Sachsen durch ein gesetz­lich zu bil­dendes Son­der­ver­mögen auch lang­fristig finan­zieren. Mit Kre­diten oder durch eine zeit­lich begrenzte, ver­min­derte Zufüh­rung an den Gene­ra­tio­nen­fonds – der Topf, in den Sachsen schon heute Geld legt für die Beam­ten­pen­sionen von morgen. Das ist in Zeiten spru­delnder Ein­nahmen richtig, in der Krise ist es dagegen fahr­lässig.

Die Zukunfts­in­ves­ti­tionen haben ein großes Finanz­vo­lumen. Sie sind lang­fristig ori­en­tiert. Sie sichern die Daseins­vor­sorge und Sach­sens Kon­kur­renz­fä­hig­keit. Aus all diesen Gründen ist eine Finan­zie­rung im regu­lären Haus­halt nicht sach­ge­recht. Jedes ver­nünf­tige Unter­nehmen finan­ziert solche Inves­ti­tionen aus Fremd­ka­pital. Es ist an der Zeit, dass auch der Frei­staat Sachsen solche öko­no­mi­sche Ver­nunft an den Tag legt. Als Land mit der bun­des­weit nied­rigsten Pro-Kopf-Ver­schul­dung kann sich Sachsen das leisten. Es wäre fahr­lässig, anders zu han­deln.

Pro-Kopf-Verschuldung in Euro pro Einwohner zum 30. Juni 2020

Quelle: Sta­tis­ti­sches Bun­desamt (https://​www​.destatis​.de/​D​E​/​T​h​e​m​e​n​/​S​t​a​a​t​/​O​e​f​f​e​n​t​l​i​c​h​e​-​F​i​n​a​n​z​e​n​/​S​c​h​u​l​d​e​n​-​F​i​n​a​n​z​v​e​r​m​o​e​g​e​n​/​T​a​b​e​l​l​e​n​/​l​i​s​t​e​-​v​o​r​l​a​e​u​f​i​g​e​r​-​s​c​h​u​l​d​e​n​s​t​a​n​d​-​l​a​e​n​d​e​r​.​h​tml)

  • Bremen – 53.049 Euro
  • Ham­burg – 18.838 Euro
  • Berlin – 15.581 Euro
  • Saar­land – 14.727 Euro
  • Schleswig-Hol­stein – 10.783 Euro
  • Nord­rhein-West­falen – 10.429 Euro
  • Sachsen-Anhalt – 9.961 Euro
  • Nie­der­sachsen – 7.793 Euro
  • Thü­ringen – 7.452 Euro
  • Rhein­land-Pfalz – 7.334 Euro
  • Hessen – 7.027 Euro
  • Bran­den­burg – 6.999 Euro
  • Meck­len­burg-Vor­pom­mern – 5.199 Euro
  • Baden-Würt­tem­berg – 4.002 Euro
  • Bayern – 1.287 Euro
  • Sachsen – 530 Euro

Wir plä­dieren für die Bil­dung eines Son­der­ver­mö­gens FONDS „SACHSEN 2050” neben dem regu­lären Haus­halt. Die Ein­rich­tung erfolgt mit dem Dop­pel­haus­halt 2021/22, als Start­ka­pital werden kre­di­tierte Mittel im Umfang von 2,5 Mil­li­arden Euro ein­ge­legt, die lang­fris­tige Til­gung wird durch die Zufüh­rung von Haus­halts­über­schüssen gesi­chert.

Mit diesem „Fonds Sachsen 2050“ wird sichergestellt,

  • dass kon­sum­tive Aus­gaben aus dem regu­lären Haus­halt finan­ziert werden,
  • dass Kre­dite nur für inves­tive Aus­gaben auf­ge­nommen werden,
  • dass Sachsen von der aktu­ellen Nied­rig­zins­zeit dau­er­haft pro­fi­tiert,
  • dass wirt­schaft­liche Sta­bi­lität und soziale Sicher­heit erhalten werden,
  • dass unser Land nicht abge­hängt wird und in seine Zukunft inves­tiert.

SONDERVERMÖGEN
„Fonds Sachsen 2050“

Ein­rich­tung ab dem Jahr 2021 – unbe­fris­tete Lauf­zeit –

Speisung:

Vari­ante A (Kre­dite): ein­malig mit DHH 2021/22 aus Kre­diten, ab DHH 2023/24 jähr­liche Zufüh­rung eines zu defi­nie­renden Anteils mög­li­cher Haus­halts­über­schüsse

Vari­ante B (Ver­rin­gerte Zufüh­rung Gene­ra­tio­nen­fonds): Spei­sung durch 50% der geplanten, regu­lären Zufüh­rung des Gene­ra­tio­nen­fonds bis inklu­sive DHH 2025/26. Danach jähr­liche Zufüh­rung eines zu defi­nie­renden Anteils mög­li­cher Haus­halts­über­schüsse

Verwendung der Mittel für:

a) spe­zi­fi­sche Zukunfts­in­ves­ti­tionen und Inves­ti­ti­ons­för­der­pro­gramme aus Lan­des­mit­teln und

b) Eigen­an­teile des Landes für aus­ge­wählte inves­tive För­der­pro­gramme des Bundes

c) ab 2023 (Vari­ante A) Ver­wen­dung von 50 Pro­zent der zuge­führten Haus­halts­über­schüsse zur Til­gung

als Zukunftsinvestitionen gelten
insbesondere 
Investive Maßnahmen …

zum Ausbau von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­netzen im Zuge der Digi­ta­li­sie­rung (Breit­band, 5G u.ä.)

zum kli­ma­freund­li­chen Umbau des Ver­kehrs­netzes (v.a. Ange­bots­er­wei­te­rung und Stär­kung im Öffent­li­chen Per­sonen- und im schie­nen­ge­bun­denen Güter­ver­kehr sowie im Rad­ver­kehr)

zum öko­lo­gi­schen Umbau von Land‑,
Forst- und Ernäh­rungs­wirt­schaft

zur Stär­kung von For­schung und Anwen­dung von Zukunfts­tech­no­lo­gien (z.B. Was­ser­stoff, Künst­liche Intel­li­genz, Health Sci­ences u.ä.)

zum kli­ma­freund­li­chen Umbau der Ener­gie­ver­sor­gung

+ Vorhabenscharfe Beschlussfassung des Landtages

durch jähr­liche res­sort­spe­zi­fi­sche Zukunfts­in­ves­ti­ti­ons­pla­nung mit­be­ra­tend im Fach­aus­schuss, feder­füh­rend im HFA.

„reguläre“ Bau‑, Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen wie z.B. Wohnraumförderung, Bildungsinfrastruktur, Verwaltungsgebäude, Straßenerhalt o.ä. werden auch künftig aus dem normalen Haushalt finanziert