Pressekonferenz der Verbraucherzentrale Sachsen zum neuen Beratungsangebot für angehende Beamt:innen

07.11.2023

Die Verbraucherzentrale Sachsen baut ihr Beratungsangebot aus und bietet nun Beratungen für angehende Beamt:innen zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung an. Dazu gab es in Plauen gestern eine Pressekonferenz. Unser Sprecher für Inneres und Kommunales, Albrecht Pallas war auch vor Ort. Zur Einführung der „pauschalen Beihilfe“ für zukünftige Beamt:innen in Sachsen erklärte er:

 

„Schon in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, Bündnis90/Die Grünen und der SPD konnten wir den Satz in den Koalitionsvertrag bringen: „Beamte des Freistaates Sachsen erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern“. Es brauchte noch etwas Ringen um die Details und so wurde die pauschale Beihilfe – am besten bekannt als „Hamburger Modell“ – mit dem 4. Dienstrechtsänderungsgesetz nun endlich auch in Sachsen Realität. Andere Bundesländer waren da deutlich schneller. Ab dem 1. Januar 2024 können alle neu eingestellten Beamt:innen wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchten. Wer die gesetzliche Versicherung wählt, erhält vom Freistaat einen pauschalen Zuschuss und muss so künftig nicht mehr die Summe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil alleine tragen.“

 

„Einen Wehrmutstropfen gibt es dabei jedoch: Wer bereits verbeamtet und privatversichert ist, wird auch nach dem Beschluss nicht in die gesetzliche Versicherung wechseln können. Dem stehen bundesgesetzliche Regelungen entgegen. Allen künftigen Beamt:innen steht der Weg jedoch offen, und auch all denen, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung gesetzlich versichert waren. Sie profitieren ab dem 1. Januar 2024 von der neuen Regelung.“

 

„Dass wir diese Neuregelung durchsetzen konnten, ist ein großer Erfolg. Zahllose Anfragen und Gespräche zu dem Thema in den vergangenen Jahren haben gezeigt, für wie vielen Menschen die bisherige, starre Regelung ernste Nachteile gebracht hat. Umso erfreulicher ist es, dass wir dies mit der Einführung der pauschalen Beihilfe ausgleichen können. Mit ihr erhöhen wir nicht nur die Wahlfreiheit bei sächsischen Beamt:innen und machen den Öffentlichen Dienst attraktiver. Wir stärken damit auch die solidarische Krankenversicherung. Wir betrachten die Pauschale Beihilfe als einen Schritt in Richtung einer Bürger:innenversicherung, bei der alle Einkommensgruppen einbezogen werden sollen.“

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Hintergrund

Wer neu ins Beamtenverhältnis kommt, kann wählen*:

  • individuelle Beihilfe und private Krankenversicherung wie bisher oder
  • pauschale Beihilfe für die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung

*Details zur Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung: 

  • neue Beamt:innen sowie bisher freiwillig gesetzlich Versicherte können künftig alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe zu den Krankenversicherungsbeiträgen wählen
  • pauschale Beihilfe beträgt die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Entscheidung für die Pauschale ist freiwillig und unwiderruflich/neben der Pauschale besteht kein Anspruch auf individuelle Beihilfen