Unbürokratische Unterstützung für sächsische Kommunen

30. Mai 2018

Mario Pecher, Vize-Spre­cher für Finanzen der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, am Mitt­woch zum „Gesetz über die Gewäh­rung pau­schaler Zuwei­sungen zur Stär­kung des länd­li­chen Raumes im Frei­staat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020“ (Drs. 6/13039 bzw. 13457):

„Mit dem beschlos­senen Gesetz stellen wir allen kreis­an­ge­hö­rigen Gemeinden in Sachsen 70 Euro für die ersten 1.000 Ein­woh­ne­rinnen und Ein­wohner zur Ver­fü­gung. Und zwar als Pau­schale – ohne Zweck­bin­dung oder büro­kra­ti­sche Pflichten – bis zum Jahr 2020“, erklärt Mario Pecher, Finanz­ex­perte der SPD-Land­tags­frak­tion.

„Denn wir ver­trauen den Kom­munen und wissen, dass der Spiel­raum klug genutzt wird und es viele Bau­stellen gibt. Ein hand­lungs­fä­higer Frei­staat braucht hand­lungs­fä­hige Kom­munen. Und nur gemeinsam können und werden wir Sachsen erfolg­reich für die Bür­ge­rinnen und Bürger gestalten – nicht nur bis zum Jahr 2020, son­dern auch dar­über hinaus“, so Pecher.

Das Gesetz hilft dabei, ver­loren gegan­genes Ver­trauen wieder auf­zu­bauen: „Wir haben unbü­ro­kra­ti­sche finan­zi­elle Unter­stüt­zung ver­spro­chen und dieses Ver­spre­chen gehalten. Damit setzen wir die For­de­rungen der Kom­mu­nal­po­li­tiker nach mehr Eigen­ver­ant­wor­tung um.“

Hin­ter­grund:

Ziel des Gesetzes ist ins­be­son­dere die Stär­kung von finanz­schwa­chen kreis­an­ge­hö­rigen Gemeinden. In der Summe erhalten die Kom­munen in den nächsten drei Jahren ins­ge­samt 90 Mil­lionen Euro und jede Gemeinde maximal 70.000 Euro pro Jahr.