Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum heutigen Beschluss des Gesetzes zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften:
„Sachsen bekommt mit der heute beschlossenen Gesetzesnovelle ein modernes Polizeirecht, das die Sicherheit stärkt, ohne Freiheitsrechte preiszugeben. Kriminalität und Gefahrenlagen verändern sich durch die Digitalisierung. Deshalb braucht die Polizei moderne, rechtsstaatlich klar begrenzte Instrumente.“
„Als SPD-Fraktion haben wir uns in den Verhandlungen daran orientiert, Sicherheitsinteressen und Freiheitsrechte in Einklang zu bringen. Wir haben klare Leitplanken durchgesetzt: engere Regeln für die biometrische Identifizierung, Einführung des Richtervorbehalts und der Dokumentationspflicht für alle Formen der automatisierten Datenanalyse, und keine Nutzung personenbezogener Daten beim Training von KI-Systemen.“
„Die neuen Befugnisse sind insbesondere für schwerwiegende Gefahrenlagen relevant – etwa zur Abwehr terroristischer Bedrohungen, zur Verhinderung schwerer Gewaltstraftaten, bei organisierter Kriminalität oder bei akuten Gefahren für Leib und Leben.“
„Eine flächendeckende Überwachung ist mit diesem Gesetz weder vorgesehen noch möglich. KI-gestützte Analysen sind auf polizeiliche und staatliche Daten beschränkt; die ungeprüfte Nutzung frei verfügbarer Internetdaten ist ausgeschlossen. Für uns war außerdem klar: Eine Nutzung von Palantir wird es nicht geben. Es geht um Datenschutz, digitale Souveränität und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.“

