Das Ziel der SPD-Fraktion ist eine solide und moderne Finanzpolitik, die auch in Krisenzeiten ohne schmerzhafte Kürzungen bei der öffentlichen Daseinsvorsorge auskommt und gerade in schwierigen Zeiten Zukunftsinvestitionen auf den Weg bringt.
Dringender Investitionsbedarf in Sachsen
Sachsen steht vor einer großen Herausforderung: In den kommenden Jahren sind mindestens 10 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen notwendig, um zentrale Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Bildung und Digitalisierung zu finanzieren. Die SPD-Landtagsfraktion betont seit Jahren, dass ein solches Investitionsvolumen ohne zusätzliche Finanzmittel nicht zu stemmen ist. Ihr Vorschlag: die Einrichtung eines Sondervermögens, das es ermöglicht, Investitionen auch ohne die engen Fesseln der Schuldenbremse zu finanzieren.
Ein Gutachten zeigt neue Wege auf
In diesem Kontext hat die SPD-Fraktion ein Gutachten von Prof. Dr. Uwe Berlit in Auftrag gegeben. Der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht und Honorarprofessor an der Universität Leipzig zeigt darin auf, welche finanziellen Handlungsspielräume es für Sachsen gibt, um Investitionen trotz der Schuldenbremse zu ermöglichen. Dabei setzt das Gutachten den Fokus auf drei verschiedene Finanzierungsansätze, die eine Kreditaufnahme ohne Verfassungsänderung ermöglichen könnten.
Kreditaufnahme im Kernhaushalt als schwierige Option
Die erste Möglichkeit, die Berlit in seinem Gutachten untersucht, ist die direkte Kreditaufnahme im Kernhaushalt. Hier zeigt sich jedoch schnell, dass eine solche Maßnahme rechtlich äußerst schwierig zu verwirklichen wäre. Ohne Änderungen an der sächsischen Verfassung und dem Grundgesetz wäre es kaum möglich, eine verfassungskonforme Kreditaufnahme für investive Zwecke durchzuführen. Diese Option bleibt daher begrenzt und sollte nur als letztes Mittel in Erwägung gezogen werden.
Alternativen zur Kreditaufnahme: Finanzpolitische Spielräume
Ein zweiter Ansatz, den das Gutachten beleuchtet, ist die Nutzung von finanzpolitischen Spielräumen außerhalb des Kernhaushalts. Hier sieht Prof. Berlit erhebliches Potenzial. Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen könnten private Investitionen begünstigen und fallen nicht unter die Schuldenbremse. Ebenso bieten juristisch selbstständige Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, wie z. B. Staatsbetriebe, neue Wege, um Investitionen in wichtigen Bereichen wie Wohnungsbau oder Verkehrsinfrastruktur zu ermöglichen. Auch eine Stärkung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) könnte zur Finanzierung solcher Projekte beitragen.
Flexibilisierung des Generationenfondsgesetzes
Eine weitere spannende Möglichkeit sieht das Gutachten in der Änderung des Sächsischen Generationenfondsgesetzes. Sachsen hat bundesweit einzigartige Regelungen zur Absicherung von Beamtenpensionen, die allerdings über das verfassungsrechtlich Notwendige hinausgehen. Laut Prof. Berlit könnte die Zuführung zum Generationenfonds vorübergehend reduziert oder ausgesetzt werden, ohne dass die verfassungsrechtlich geforderte Vorsorge gefährdet wäre. Dieses freiwerdende Kapital könnte gezielt in rentierliche Investitionen innerhalb des Freistaates fließen, was einen wichtigen Impuls für die sächsische Wirtschaft setzen könnte.
Fazit: Vielfältige Möglichkeiten für Zukunftsinvestitionen
Das von der SPD-Landtagsfraktion in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. Uwe Berlit zeigt klar auf, dass es für Sachsen durchaus finanzpolitische Spielräume gibt, um dringend benötigte Investitionen zu tätigen, ohne die Schuldenbremse direkt zu verletzen. Der Schlüssel liegt in der kreativen Nutzung bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen sowie in der klugen Anpassung einfachgesetzlicher Regelungen. Mit diesen Maßnahmen könnte der Freistaat den Investitionsstau der letzten Jahre abbauen und sich fit für die Zukunft machen.
Das Gutachten kann hier heruntergeladen werden:
https://www.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/Berlit_GutachtSPDFraktion_Schuldenbremse.pdf