Pallas: Problem des Racial-Profiling muss Beachtung finden 

20. Januar 2022

Foto: Chris­tian Schwier | Adobe Stock

Zum Urteil des Dresdner Ver­wal­tungs­ge­richts über die Rechts­wid­rig­keit einer Poli­zei­kon­trolle gegen einen Gui­neer erklärt Albrecht Pallas, innen­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag:

„Es kommt zu Racial-Pro­filing bei der Polizei. Das kann nie­mand ernst­haft bestreiten. Es darf nicht Anspruch der Polizei sein, Kon­trollen und poli­zei­liche Maß­nahmen allein auf­grund des äußeren Erschei­nungs­bildes oder eth­ni­scher Merk­male durch­zu­führen. Auch wenn es sich beim vor­lie­genden Fall um eine Kon­trolle von Bun­des­po­li­zisten han­delt, müssen sich die Polizei und das Innen­mi­nis­te­rium dem Phä­nomen des Racial-Pro­filing annehmen. Es müssen ent­spre­chende Maß­nahmen zur Ver­hin­de­rung von Racial-Pro­filing für Aus- und Fort­bil­dung und vor allem für den täg­li­chen Dienst ent­wi­ckelt werden.  Zu den Maß­nahmen gehört neben einer Sen­si­bi­li­sie­rung der Beamt:innen eine zuver­läs­sige Doku­men­ta­tion des Poli­zei­han­delns. Nur so lassen sich auch unge­recht­fer­tigte Vor­würfe ent­kräften und even­tu­elles Fehl­ver­halten sank­tio­nieren.“

Kon­kret zum Urteil führt Pallas aus: „Das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts ist in dem Sinne weg­wei­send, dass es eines der wenigen ist, das in diesem schwie­rigen recht­li­chen und gesell­schaft­li­chen Phä­no­men­be­reich errungen wurde. Es ist gut, dass dem Betrof­fenen durch ein Gericht zum Recht ver­holfen wurde. Wir werden nach Vor­liegen der Urteils­be­grün­dung Schluss­fol­ge­rungen ziehen, welche wei­teren kon­kreten Ver­än­de­rungen durch das Innen­mi­nis­te­rium umge­setzt werden müssen.“