Reparieren lohnt sich! Start des Reparaturbonus in Sachsen

6. November 2023

Wer kennt das nicht? Einmal kurz nicht auf­ge­passt und schon liegt das Telefon unten und das Dis­play ist kaputt. Und jetzt? Gleich ein neues kaufen? Eigent­lich ist das Telefon noch gar nicht so alt und so ganz kaputt ist es auch nicht. Aber repa­rieren ist doch so teuer, oder?

Nein, repa­rieren lohnt sich! Denn ab November gibt es in Sachsen den Repa­ra­tur­bonus. Ganz gleich ob kaputter Kühl­schrank oder Schwib­bogen, das Land Sachsen über­nimmt für die Repa­ratur eines Elek­tro­ge­rätes einen Teil der Kosten. Und das:

  • schont den Geld­beutel
  • ent­lastet Haus­halte mit nied­rigen Ein­kommen
  • unter­stützt Repa­ra­tur­be­triebe
  • stärkt die Kreis­lauf­wirt­schaft
  • ist gut für die Umwelt, denn jede Repa­ratur redu­ziert Abfall und spart wich­tige Roh­stoffe.

Bis zu 200 Euro können über die Säch­si­sche Auf­bau­bank bean­tragt werden und das hilft nicht nur der Umwelt son­dern auch Haus­halten mit nied­rigem Ein­kommen, denn nicht jeder kann sich gleich ein neues Gerät leisten. Ins­ge­samt stehen dafür im Lan­des­haus­halt für 2023 und 2024 jeweils 1,25 Mil­lionen Euro bereit. Damit ist Sachsen nach Thü­ringen das zweite Bun­des­land, das einen Repa­ra­tur­bonus ein­führt.  

Was genau wird gefördert?

Geför­dert wird die Repa­ratur von Elektro- und Elek­tronik­ge­räten vom Brot­back­au­to­maten bis hin zum Bal­kon­kraft­werk. Eine Über­sicht aller för­der­fä­higen Geräte gibt es hier: 

https://​buer​ger​be​tei​li​gung​.sachsen​.de/​p​o​r​t​a​l​/​s​m​u​l​/​b​e​t​e​i​l​i​g​u​n​g​/​t​h​e​m​e​n​/​1​0​3​4​7​6​4​/​1​0​5​5​486

Wie hoch ist die Förderung?

Über­nommen werden 50 Pro­zent des Rech­nungs­be­trags, dabei muss die Repa­ra­tur­rech­nung min­des­tens 75 Euro bea­tragen. Der Zuschuss beträgt jedoch höchs­tens 200 Euro.

Wer kann das Geld beantragen?

Jeder, der seinen Haupt­wohn­sitz in Sachsen hat und min­des­tens 18 Jahre alt ist.

Ab wann gilt die Regelung?

Der Repa­ra­tur­bonus kann ab November 2023 bean­tragt werden.

Wie bekommt man den Reparaturbonus?

Der Repa­ra­tur­bonus kann ganz ein­fach online über das För­der­portal der säch­si­schen Auf­bau­bank bean­tragt werden. Benö­tigt werden dazu nur eine gescannte Kopie der Repa­ra­tur­rech­nung und eine „digi­tale Unter­schrift“.

Mehr dazu

Welche Reparaturunternehmen machen mit?

Der Repa­ra­tur­bonus kann nur gezahlt werden, wenn das Gerät bei einem der teil­neh­menden Unter­nehmen repa­riert wurde.

 Zur Über­sicht der teil­neh­menden Unter­nehmen

 

Mehr zum Thema: