Richter: Filmförderung ist ermutigendes Signal

26. November 2020

Sachsen betei­ligt sich mit 3 Mil­lionen Euro an den neuen Corona-Aus­fall­fonds für Fernseh- und Kino­film­pro­duk­tionen. Der Haus­halts- und Finanz­aus­schuss des Land­tags bewil­ligte jetzt die Mittel. „Dass sich Sachsen mit einer nicht uner­heb­li­chen Summe an den Corona-Aus­fall­fonds für Fernseh- und Kino­film­pro­duk­tionen betei­ligt, ist eine sehr gute Nach­richt in schwie­rigen Zeiten. Es ist ein ermu­ti­gendes und soli­da­ri­sches Signal an die vielen, oft frei­schaf­fend tätigen Akteure, die in den Berei­chen Autoren­schaft, Regie, Pro­duk­tion, Kame­ra­füh­rung, Auf­nahme, Schau­spiel usw. tätig sind“, so Frank Richter, kul­tur­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion, am Don­nerstag.

„Letzt­lich pro­fi­tiert die ganze Gesell­schaft. Die künst­le­ri­sche Per­spek­tive und die kul­tu­relle Ver­ar­bei­tung der aktu­ellen Krise ist für uns ebenso wichtig wie die Absi­che­rung der wirt­schaft­li­chen Basis unseres Landes. Kunst und Kultur sind keine ‚Frei­zeit­be­schäf­ti­gungen‘, auf die wir not­falls auch ver­zichten können. Sie gehören wesent­lich zur Basis einer frei­heit­li­chen und demo­kra­ti­schen Gesell­schaft.“

„Dass ins­be­son­dere säch­si­sche Fil­me­ma­cher welt­weite Aner­ken­nung erzielen können, beweist der unter anderem in Dresden ent­stan­dene Kin­der­film ‚Fritzi – Eine Wen­de­wun­der­ge­schichte‘, der jüngst beim mexi­ka­ni­schen Fes­tival „La Mata­tena“ als bester Film aus­ge­zeichnet wurde.“

Hin­ter­grund: Von den 3 Mil­lionen Euro geht die Hälfte in den so genannten Aus­fall­fonds 1 der Beauf­tragten der Bun­des­re­gie­rung für Kultur und Medien (BKM). Die Mittel decken somit Aus­fälle von in Sachsen durch die Mit­tel­deut­sche Medi­en­för­de­rung geför­derten Pro­duk­tionen ab. Nach Abschluss einer ent­spre­chenden Ver­ein­ba­rung mit der Film­för­der­an­stalt des Bundes (FFA) können auch säch­si­sche Pro­duk­tionen bei der FFA diesen Schutz bean­tragen. ‑Die zweite Hälfte soll der Absi­che­rung von TV-Pro­duk­tionen säch­si­scher Pro­du­zenten durch den so genannten Aus­fall­fonds 2 dienen, über den der­zeit noch ver­han­delt wird. Die Abwick­lung soll dann eben­falls über die Film­för­der­an­stalt des Bundes laufen. (Quelle: Pres­se­mit­tei­lung Staats­kanzlei)