Sachsen bleibt handlungsfähig

22. Juni 2017

Dirk Panter, Vor­sit­zender der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag und haus­halts­po­li­ti­scher Spre­cher, und
Holger Mann, hoch­schul­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag in der Aktu­ellen Debatte am 22. Juni 2017 zur Neu­ord­nung der Bund-Länder-Finanz­be­zie­hungen:

+++ Neu­ord­nung der Bund-Länder-Finanz­be­zie­hungen +++ Stei­gende Ein­nahmen im Lan­des­haus­halt ab 2020 +++ Bedeut­same Inves­ti­tionen in die Bil­dungs­in­fra­struktur +++

„Die Neu­ord­nung der Finanz­be­zie­hungen zwi­schen Bund und Län­dern ist zu einem posi­tiven Abschluss gekommen. Im Jahr 2019 steuern wir nicht auf eine fis­ka­li­sche Klippe zu. Einen Ein­bruch der Ein­nahmen wird es nicht geben. Im Gegen­teil: Durch stei­gende Mittel des Bundes steigen die Ein­nahmen in Sachsen ab 2020 sogar an“, fasst Dirk Panter die Aus­wir­kungen der Neu­ord­nung der Bund-Länder-Finanz­be­zie­hungen für den Frei­staat Sachsen zusammen.

Damit können wir den flei­ßigen Sachsen garan­tieren, was sie ver­dient haben: Einen hand­lungs­fä­higen Frei­staat, der seine Auf­gaben erfüllen wird“, so Panter weiter mit Blick auf die Her­aus­for­de­rungen im Per­so­nal­be­reich im Frei­staat.

„Den­noch besteht mit der Neu­ord­nung die Gefahr einer schlei­chenden Ent­so­li­da­ri­sie­rung unter den Bun­des­län­dern. Der Aus­gleich zwi­schen den Län­dern wird auf­ge­geben. Dafür springt der Bund mit 9,5 Mil­li­arden Euro ein, um das grund­ge­setz­lich fest­ge­legte Ziel gleich­wer­tiger Lebens­ver­hält­nisse errei­chen zu können“, warnte Panter abschlie­ßend.

Holger Mann legte in der­selben Debatte den Fokus auf die Aus­wir­kungen im Bil­dungs­be­reich und für die Digi­ta­li­sie­rung: „Künftig kann der Bund den Län­dern Finanz­hilfen für gesamt­staat­lich bedeut­same Inves­ti­tionen im Bereich der kom­mu­nalen Bil­dungs­in­fra­struktur gewähren. So werden 178 Mil­lionen Euro nach Sachsen fließen, um unsere Schulen zu moder­ni­sieren. Z.B. für Wär­me­däm­mung und Sani­tär­an­lagen, aber eben auch Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gien oder Bar­rie­re­frei­heit für schu­li­sche Inklu­sion. Und mit dem „Digi­tal­Pakt Schule“ kün­digt sich ein zweites Paket mit circa 250 Mil­lionen Euro für Sachsen an, um einen Digi­ta­li­sie­rungs­schub unserer Bil­dungs­land­schaft aus­zu­lösen. Denkt man die beiden Pro­gramme zusammen, dann wird man künftig ein ‚Schul­mo­der­ni­sie­rungs­pro­gramm‘ vor­finden – so wie es die SPD im Bund vor­schlägt. Das alles zeigt, dass im gemein­samen Wirken bes­seres ent­stehen kann, wenn das Koope­ra­ti­ons­verbot über­wunden wird.“

Hin­ter­grund:
https://www.staatsregierung.sachsen.de/neuordnung-der-bund-lander-finanzbeziehung-ab-2020–3987.html