Sachsen braucht Integrationsgesetz

21. Februar 2018

+++ Gut­achten befür­wortet Gesetz +++ wichtig für gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt +++

Juliane Pfeil-Zabel, Spre­cherin für Inte­gra­ti­ons­po­litik der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, am Mitt­woch zum Gut­achten der TU Dresden für ein säch­si­sches Inte­gra­ti­ons­ge­setz:

„Ein säch­si­sches Inte­gra­ti­ons­ge­setz ist not­wendig. Eine solche gesetz­liche Rege­lung bietet den Kom­munen eine bes­sere Plan­bar­keit und die sichere Finan­zie­rung ihrer Inte­gra­ti­ons­ar­beit. Ein Inte­gra­ti­ons­ge­setz macht für alle hier lebenden Men­schen trans­pa­rent wie Inte­gra­tion gere­gelt ist. Für sie, egal ob zuge­wan­dert oder nicht, wird damit klar, welche Leis­tungen, Erwar­tungen aber auch welche Pflichten es gibt. Das stärkt den gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt und ver­min­dert, auch gefühlte, Unge­rech­tig­keiten.

Leider gibt es bei unserem Koali­ti­ons­partner noch keine Mehr­heit für ein Lan­des­in­te­gra­ti­ons­ge­setz. Ich bin aber zuver­sicht­lich, dass das Gut­achten, wel­ches ein Inte­gra­ti­ons­ge­setz klar befür­wortet, Bewe­gung in die Debatte bringen wird.“

Hin­ter­grund: (Auszug aus der PM der TU DD)

Das Gut­achten wurde unter der Feder­füh­rung des Zen­trums für Inte­gra­ti­ons­stu­dien der TU Dresden im Auf­trag des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­riums für Soziales und Ver­brau­cher­schutz, Geschäfts­be­reich Gleich­stel­lung und Inte­gra­tion, in Zusam­men­ar­beit mit MIDEM sowie Wis­sen­schaft­le­rinnen und Wis­sen­schaft­lern der Uni­ver­sität Leipzig erstellt. Es hat zur Auf­gabe, den Bedarf, die Vor­aus­set­zungen und die Umset­zungs­mög­lich­keiten für ein Inte­gra­ti­ons­ge­setz im säch­si­schen Kon­text zu prüfen. Ein­be­zogen wurden juris­ti­sche, poli­tik­wis­sen­schaft­liche und erzie­hungs­wis­sen­schaft­liche Per­spek­tiven. Wei­tere Infor­ma­tionen können Sie auch der Pres­se­mit­tei­lung der TU Dresden ent­nehmen

Hin­ter­grund des Gut­ach­tens sind die in den letzten Jahren in Nord­rhein-West­falen, Berlin, Baden-Würt­tem­berg und zuletzt in Bayern in Kraft getre­tenen Lan­des­in­te­gra­ti­ons­ge­setze. Dem Gut­achten zufolge können Inte­gra­ti­ons­ge­setze über­ge­ord­nete Ziele der Inte­gra­tion fest­schreiben und damit zur gesell­schaft­li­chen Selbst­ver­stän­di­gung über die Bedeu­tung, die Reich­weite und die Vor­aus­set­zungen von Inte­gra­tion bei­tragen. Die Wir­kung eines Inte­gra­ti­ons­ge­setzes ist auch auf der sym­bo­li­schen Ebene zu ver­orten und hängt im Wesent­li­chen von dem Signal ab, das ein sol­ches Gesetz an alle Bevöl­ke­rungs­gruppen senden kann. Dies zeigt das Gut­achten am Bei­spiel von zwei nahezu dia­me­tral ent­ge­gen­ge­setzten Ver­ständ­nissen von Inte­gra­tion, die anhand der bereits bestehenden Inte­gra­ti­ons­ge­setze ver­an­schau­licht werden.