Sachsen braucht sozialen Wohnungsbau

15. Juni 2016

Die Regie­rungs­frak­tionen von CDU und SPD bringen einen Antrag mit neuen Leit­li­nien zur Wohn­raum­för­de­rung in Sachsen in die nächste Sit­zung des Land­tages ein. Für die SPD-Frak­tion ist dabei die Schaf­fung von bezahl­barem Wohn­raum in den Bal­lungs­räumen Dresden und Leipzig am wich­tigsten.

Albrecht Pallas, Spre­cher für Woh­nungsbau und Stadt­ent­wick­lung der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, erklärt zum Antrag  „Sozialen Woh­nungsbau stärken – Demo­gra­fi­schen Wandel begleiten – neue Instru­mente nutzen“ (Druck­sache 6/5375):

„Der Erhalt und die Schaf­fung von bezahl­barem Wohn­raum ist eine unserer Haupt­auf­gaben. Wir müssen ver­hin­dern, dass sozial Schwache auch geo­gra­phisch immer mehr an den Rand gedrängt werden. Der Markt leistet das allein aber nicht“, erklärt der woh­nungs­bau­po­li­ti­sche  Spre­cher der SPD-Frak­tion, Albrecht Pallas.

In Dresden und Leipzig werden noch zu wenige Woh­nungen geschaffen, die für Men­schen mit schmalem Geld­beutel bezahlbar sind. Daher braucht es einen Para­dig­men­wechsel – ein neues Pro­gramm für den sozialen Woh­nungsbau in Sachsen. „Gleich­zeitig müssen wir dafür sorgen, dass in einer älter wer­denden Gesell­schaft die Men­schen mög­lichst lange in ihren eigenen vier Wänden leben können“, ergänzt Pallas.

Laut Pallas rei­chen die bestehenden Mög­lich­keiten zur Wohn­raum­för­de­rung, die auf ver­güns­tigten Kre­diten beruhen, nicht aus. „In Zeiten güns­tiger Zinsen auf dem freien Kapi­tal­markt laufen die bis­he­rigen Instru­mente ins Leere. Wir brau­chen eine Zuschuss­för­de­rung für die soziale Wohn­raum­för­de­rung im Bereich Neubau und Sanie­rung. Da die Leer­stands­quote in Dresden bereits weniger als drei Pro­zent beträgt, müssen wir hier vor allem Neu­bau­pro­jekte unter­stützen. In Leipzig, wo es noch viele unsa­nierte Woh­nungen gibt, gilt es die Sanie­rung und Moder­ni­sie­rung zu för­dern“, so Pallas.

Unter­stüt­zung kommt auch von Bun­des­bau­mi­nis­terin Bar­bara Hendricks. Der Bund stellt den Län­dern bis 2019zusätzlich ins­ge­samt 500 Mio. Euro für die Woh­nungs­bau­för­de­rung zur Ver­fü­gung. Nach dem Willen der Koali­ti­ons­frak­tionen sollen diese Mittel haupt­säch­lich für den sozialen Woh­nungsbau ein­ge­setzt werden.