Sachsen gut geschützt?

28. Juni 2022

Bild­quelle: Como­foto | Adobe Stock

Wir können nicht jeden Kata­stro­phen­fall ver­hin­dern – aber wir können uns best­mög­lich wappnen!

Die Her­aus­for­de­rungen sind enorm und ganz aktuell sichtbar: Die Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phen in Nord­rhein-West­falen und Rhein­land-Pfalz erin­nern uns nur zu gut an die säch­si­schen Hoch­wasser der Ver­gan­gen­heit. Mit Blick auf die Lage in der Ukraine wird der Zivil­schutz noch aktu­eller. Das säch­si­sche Blau­licht­ge­setz muss end­lich ange­packt werden. Des­wegen ist es gut, dass der neue Innen­mi­nister hier seine Erfah­rungen als bis­he­riger Chef des Bun­des­amtes für Bevöl­ke­rungs­schutz ein­bringen kann. Die Blau­licht­ver­bände brau­chen gute Bedin­gungen. Eine voll­stän­dige Risiko- und Gefah­ren­ana­lyse ist dafür eine wich­tige Grund­lage, um ein valides Gesamt­kon­zept zu ent­wi­ckeln. Viele regio­nale Ein­zel­pläne ergeben noch keinen gesamt­säch­si­schen Gesamt­über­blick.

„Die Novelle des Blau­licht­ge­setzes, gemeinsam mit einer umfas­senden Risiko- und Gefah­ren­ana­lyse, sind zen­trale Punkte des Koali­ti­ons­ver­trages, die end­lich und zügig umge­setzt werden müssen.” – Albrecht Pallas, SPD-Innen­ex­perte

Die­je­nigen, die für den Bevöl­ke­rungs­schutz da sind, ver­dienen best­mög­liche Bedin­gungen!

Und sie wissen am besten, wie diese aus­sehen. Die Novelle muss end­lich auf die Schiene gesetzt werden! Zusammen mit der ange­kün­digten Risiko-Gefah­ren­ana­lyse sind dies zwei zen­trale Punkte aus dem Koali­ti­ons­ver­trag. Für einen modernen Bevöl­ke­rungs­schutz ist es jetzt ent­schei­dend, dass die Blau­licht­ver­bände schnellst­mög­lich ihre Anre­gungen ein­bringen können und dabei auch ange­messen gehört werden. Dafür braucht es jedoch die Mit­wir­kung aller in der Staats­re­gie­rung.

Unsere Retter:innen sind in jeder Lebens­lage da – ver­setzen wir sie in die Lage, gut helfen zu können!

In der SPD-Frak­tion haben wir klare Vor­stel­lungen: Bereichs­aus­nahme bei der Ver­gabe von boden­ge­bun­denen Ret­tungs­dienst­leis­tungen, „Hel­fer­gleich­stel­lung” im Bereich Kata­stro­phen­schutz wie bereits in der Feu­er­wehr, damit aus dem Ehrenamt keine Nach­teile ent­stehen, Siche­rung der Tages­ein­satz­be­reit­schaft im Brand­schutz u.a. durch Stütz­punkt-Feu­er­wehren, gute Bewäl­ti­gung von Son­der­lagen (Wald­brand, Brände auf Auto­bahnen) aber v.a. auch über­ört­liche Lagen (not­wen­dige Füh­rungs­un­ter­stüt­zung für die ört­li­chen Feu­er­wehren) und schließ­lich muss die War­nung der Bevöl­ke­rung vor Gefahren flä­chen­de­ckend funk­tio­nieren.

Dabei ist uns wichtig, dass es keinen rein säch­si­schen Blick auf den Bevöl­ke­rungs­schutz gibt: bun­des­weite Erfah­rungen müssen auf­ge­nommen, die Ent­wick­lungen im ganzen Land berück­sich­tigt werden. Wir brau­chen auch Über­le­gungen zur bun­des­land­über­grei­fenden Zusam­men­ar­beit durch Kon­zepte zen­traler Vor­hal­tungen von zivilen Schutz­räumen und Kata­stro­phen­schutz­gü­tern. Kata­stro­phen machen nicht an Län­der­grenzen Halt!

Bereits eine Anhö­rung im Innen­aus­schuss des Säch­si­schen Land­tags im Mai hat gezeigt: Wir brau­chen nicht nur regio­nale Ein­zel­pläne, son­dern einen Gesamt­blick auf Risiken und Gefahren für die säch­si­sche Bevöl­ke­rung und eine gesamt­säch­si­sche Kon­zep­tion für den Bevöl­ke­rungs­schutz. Das zeigt auch die aktu­elle Wald­brand­si­tua­tion in Sachsen und angren­zenden Bun­des­län­dern. Die Kom­munen brau­chen drin­gend die nötige, auch finan­zi­elle und orga­ni­sa­to­ri­sche, Unter­stüt­zung bei deren Bewäl­ti­gung.” – Albrecht Pallas, SPD-Innen­ex­perte