Schröpfkelle Wasserentnahmeabgabe: mittelstandsfeindlich und juristisch fragwürdig

17. September 2013

Dresden, 17. Sep­tember 2013

PRES­SE­MIT­TEI­LUNG
der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag

Thema: Ener­gie­po­litik

Thomas Jurk, ener­gie­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, erklärt:

Schröpf­kelle Was­ser­ent­nah­me­ab­gabe:
mit­tel­stands­feind­lich und juris­tisch frag­würdig

„Seit dem 1. Januar 2013 müssen säch­si­sche Betreiber von Was­ser­kraft­an­lagen eine Was­ser­ent­nah­me­ab­gabe zahlen. Diese ist mit­tel­stands­feind­lich und bedroht die Exis­tenz von mehr als 300 Was­ser­kraft­an­lagen in ganz Sachsen.

Die Betreiber von Was­ser­kraft­werken müssen nun bis zu 25 Pro­zent ihrer Ein­spei­se­er­löse – also des Geldes, das sie mit der Strom­erzeu­gung ver­dienen – an den Frei­staat abführen. Hinzu kommt, dass die Abgabe ohne jeg­liche Über­gangs­re­ge­lungen ein­ge­führt wurde. Das ist Politik ohne Augenmaß. Pla­nungs­si­cher­heit, wie sie vor allem die Was­ser­kraft­werks­be­treiber benö­tigen, gibt es somit nicht mehr.

Die Staats­re­gie­rung begrün­dete die Ein­füh­rung der Abgabe mit der not­wen­digen Anpas­sung an die euro­päi­sche Was­ser­rah­men­richt­linie. Doch warum kommen etwa Sachsen-Anhalt und Thü­ringen ohne eine solche Abgabe aus, ohne mit euro­päi­schem Recht in Kon­flikt zu geraten? Sachsen steht mal wieder allein auf weiter Flur.

Mit seiner Son­der­rolle fällt der Frei­staat auch dem Bund in den Rücken. Denn Sachsen mischt sich durch Lan­des­ge­setze in Bereiche ein, die durch Bun­des­recht bereits abschlie­ßend gere­gelt sind. So setzt das auf Bun­des­ebene ver­ab­schie­dete Erneu­er­bare Ener­gien Gesetz (EEG) darauf, den Anteil an erneu­er­baren Ener­gien zu stei­gern und hat zu diesem Zweck Instru­mente wie die Ein­spei­se­ver­gü­tung und den Ein­spei­se­vor­rang für erneu­er­bare Ener­gien geschaffen. Wenn nun die Was­ser­ent­nah­me­ab­gabe auf Grund­lage der Ein­spei­se­ver­gü­tung des EEG erhoben werden soll, gibt es berech­tigte Zweifel, ob dies juris­tisch über­haupt zulässig ist. Des­halb hat ein Unter­nehmen aus Roch­litz bereits Ver­fas­sungs­be­schwerde beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sowie beim säch­si­schen Ver­fas­sungs­ge­richtshof ein­ge­reicht.

Die SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag hat sich aus diesen Gründen seit geraumer Zeit gegen die Ein­füh­rung der Was­ser­ent­nah­me­ab­gabe gewandt. Bereits bei der Auf­stel­lung des Dop­pel­haus­halts 2013/14 im Dezember letzten Jahres haben wir uns mit einem Ände­rungs­an­trag für die Bei­be­hal­tung des Status quo ein­ge­setzt. Bei der Abstim­mung über das säch­si­sche Was­ser­ge­setz im Juli 2013 haben wir unsere Ableh­nung noch­mals bekräf­tigt.

Die von der schwarz­gelben Staats­re­gie­rung ein­ge­führte Was­ser­ent­nah­me­ab­gabe ist weder ener­gie­po­li­tisch noch betriebs­wirt­schaft­lich ver­tretbar und steht recht­lich auf wacke­ligen Füßen. Mit einer sol­chen Abgabe wird die Was­ser­kraft als Bestand­teil der erneu­er­baren Ener­gien in Sachsen fak­tisch aus­ge­schlossen. Wir werden also wei­terhin den Druck auf­recht­erhalten müssen, damit diese rui­nöse Abgabe end­lich wieder abge­schafft wird. Den Was­ser­mül­lern ist zu raten, dass sie zunächst alle jetzt schon bestehenden Mög­lich­keiten nutzen sollten, um der Abgabe zu ent­gehen.“