Lang: Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung gehören zusammen

15. März 2017

„Jetzt kommt zusammen, was längst zusammen gehört“, so Simone Lang, Spre­cherin für Ver­brau­cher­schutz, zum ein­stim­migen Beschluss des Land­tags, Schuldner- und Ver­brau­cher­insol­venz­be­ra­tung zu ver­zahnen. Den Antrag hatten die Koali­ti­ons­frak­tionen von SPD und CDU vor­ge­legt. „Die Zustim­mung zeigt, dass wir damit einen längst über­fäl­ligen Schritt getan haben.“

„Fach­leute sind sich schon lange einig, dass eine Tren­nung zwi­schen Insol­venz­be­ra­tung und sozialer Schuld­ner­be­ra­tung nicht sinn­voll ist. Die Über­gänge zwi­schen beiden sind flie­ßend. Sie sind letzt­lich jeweils ein Teil der Schuld­ner­be­ra­tung“, so Lang weiter.

„Die noch immer unter­schied­li­chen Finan­zie­rungs­formen und Zustän­dig­keiten ver­ur­sa­chen zusätz­li­chen Auf­wand. Unser Ziel ist letzt­lich weniger Büro­kratie und kür­zere Wege – den Nutzen haben sowohl Berater als auch die Bür­ge­rinnen und Bürger, die solche Bera­tungen in Anspruch nehmen.“

„Mit unserem Antrag sind nun alle betei­ligten Akteure – vom Sozi­al­mi­nis­te­rium über die kom­mu­nale Ebene bis hin zu den Wohl­fahrts­ver­bänden und der Agentur für Arbeit – in der Pflicht, ein bedarfs­ge­rechtes Finan­zie­rungs­kon­zept zu erar­beiten.“ Ein Bei­spiel könnte laut Lang Meck­len­burg-Vor­pom­mern sein, wo bereits 2004 die Finan­zie­rung in einer För­der­richt­linie zusam­men­ge­führt worden sei.