Schulsozialarbeit kommt für alle Oberschulen!

24. März 2017

Bei der Schul­so­zi­al­ar­beit machen wir mit dem Dop­pel­haus­halt ab dem Schul­jahr 2017/2018 und auf Basis des Schul­ge­setzes ab Schul­jah­res­be­ginn 2018/2019 zwei große Schritt nach vorn. Wäh­rend bisher Schul­so­zi­al­ar­beit vor allem aus euro­päi­schen Mit­teln finan­ziert wurde, gibt es nun ein Lan­des­pro­gramm Schul­so­zi­al­ar­beit für alle Schul­arten, für das ab diesem Jahr jähr­lich 15 Mil­lionen Euro zur Ver­fü­gung stehen. Zusätz­lich wird ab dem Schul­jahr 2018/19 Schul­so­zi­al­ar­beit in allen öffent­li­chen Ober­schulen zu 100 Pro­zent durch den Frei­staat finan­ziert“, erklärt Hen­ning Homann, stell­ver­tre­tender Vor­sit­zender und Spre­cher für Jugend­po­litik der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, zu heute ver­brei­teten Falsch­in­for­ma­tionen der Oppo­si­tion.

Hen­ning Homann stellt klar: „Um es noch einmal in aller Deut­lich­keit zu sagen: Ins­ge­samt stehen ab dem Schul­jah­res­be­ginn 2018/2019 also ca. 30 Mil­lionen Euro pro Jahr für Schul­so­zi­al­ar­beit zur Ver­fü­gung. 15 Mil­lionen Euro pro Jahr aus dem Lan­des­pro­gramm und zusätz­lich 15,5 Mil­lionen Euro pro Jahr allein für die Ober­schulen. Auch wenn es nicht die Auf­gabe der Oppo­si­tion ist, die Regie­rung zu loben, so sollte sie doch bei der Wahr­heit bleiben und nicht aus poli­ti­schen Kalkül zu einer Ver­un­si­che­rung in Städten und Kom­munen bei­tragen. Auf meh­reren Ver­an­stal­tungen wurden auch den Kol­legen der Oppo­si­tion die neuen Rege­lungen erläu­tert. Wer es nun öffent­lich wider bes­seren Wis­sens erneut anders dar­stellt, han­delt schlicht unred­lich.“

Sabine Friedel, Bil­dungs­expertin der SPD-Frak­tion: „Die Rege­lung der Schul­so­zi­al­ar­beit im Schul­ge­setz war uns sehr wichtig. Mit der Neu­fas­sung des Erzie­hungs- und Bil­dungs­auf­trages in Para­graph 1 bekennt sich der Frei­staat Sachsen erst­mals per Gesetz zur gemein­samen Auf­gabe der Schul­so­zi­al­ar­beit. Es wird betont, dass die Träger der ört­li­chen Jugend­hilfe und der Frei­staat Sachsen gemeinsam an der Finan­zie­rung und Umset­zung dieser Auf­gabe arbeiten. Und mit ‚alle Schul­arten und Schul­stufen‘ wird klar­ge­stellt, dass das Angebot eben allen offen steht. Über die beson­dere Beto­nung von Schul­so­zi­al­ar­beit an Ober­schulen in Para­graph 6 wird die Absicht der Koali­tion unter­stri­chen, dass an allen öffent­li­chen Ober­schulen ab 1. August 2018 Schul­so­zi­al­ar­beit vor­zu­halten ist. Diese wird zusätz­lich und zu 100 Pro­zent vom Frei­staat über­nommen. Die LINKE sollte viel­leicht erst einmal den Bera­tungs­pro­zess im Säch­si­schen Landtag abwarten, bevor sie die Umset­zung der Schul­so­zi­al­ar­beit zer­redet. Die Vor­lage eigener Ideen und die Aus­sprache zu diesen können am 31. März im Schul­aus­schuss sowie 11. April im Plenum erfolgen.“

Hin­ter­grund:

CDU-Frak­tion und SPD-Frak­tion werden beglei­tend zum Schul­ge­setz einen Ent­schlie­ßungs­an­trag in den Säch­si­schen Landtag ein­bringen. Darin heißt es:

„Die Staats­re­gie­rung wird ersucht, die För­der­richt­linie „Schul­so­zi­al­ar­beit“ zum Schul­jahr 2018/19 zu über­ar­beiten, um an jeder säch­si­schen Ober­schule in öffent­li­cher Trä­ger­schaft einen Schul­so­zi­al­ar­beiter tätig werden zu lassen. Dabei soll die För­de­rung zu 100 Pro­zent aus Lan­des­mit­teln erfolgen sowie eine Voll­zeit­stelle je Ober­schule unab­hängig von Zügig­keit und Schü­ler­zahl ermög­li­chen. Die hierfür not­wen­digen zusätz­li­chen Haus­halt­mittel sind in den kom­menden Dop­pel­haus­halten unter Berück­sich­ti­gung der Über­jäh­rig­keit im Schul­jah­res­rhythmus zu ver­an­schlagen. Das mit dem Dop­pel­haus­halt 2017/18 beschlos­sene Lan­des­pro­gramm bleibt in seinem Umfang unbe­rührt.“

Die Syn­opse zum Schul­ge­setz mit allen geplanten Ände­rungen finden Sie unter: https://www.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/2017–03-23-Synopse-SchulG-CDU-SPD-geeint.pdf