Fall al-Bakr: Aufklärung noch nicht beendet

19. Oktober 2016

+++ Fall von bun­des­weiter Bedeu­tung +++ Schluss­fol­ge­rungen wichtig +++

Albrecht Pallas, innen­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, und
Harald Bau­mann-Hasske,
rechts­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, nach der Son­der­sit­zung der Aus­schüsse für Inneres sowie Ver­fas­sung und Recht, zum Fall al-Bakr:

„Die Auf­ar­bei­tung des Falls al-Bakr hat bun­des­weite Bedeu­tung. Eine genaue fach­liche Aus­wer­tung des Anti-Terror-Ein­satzes in Chem­nitz wird mit Sicher­heit wert­volle Hin­weise für mög­liche künf­tige Ein­sätze dieser Art in Deutsch­land geben“, so SPD-Innen­ex­perte Albrecht Pallas in einer ersten Ein­schät­zung der Son­der­sit­zung. „Der Umgang mit einem sich ver­än­dernden inter­na­tio­nalen Ter­ro­rismus bewegt alle Sicher­heits­be­hörden in Bund und Län­dern. Wir alle stehen hier noch am Anfang.“

„In der gemein­samen Sit­zung des Innen- und des Rechts­aus­schusses wurde sehr intensiv über den gesamten Ein­satz­kom­plex beraten. Dabei spra­chen die Abge­ord­neten zahl­reiche offene Fragen und ver­meint­liche Pannen an – diese wurden von den Ver­tre­tern der Staats­re­gie­rung für den Moment plau­sibel erläu­tert. Gut, dass auch Ver­treter des Bun­des­amtes für Ver­fas­sungs­schutz und des Bun­des­kri­mi­nal­amtes zur Sit­zung hin­zu­ge­zogen wurden und umfang­reich Aus­kunft zur Zusam­men­ar­beit der Sicher­heits­be­hörden gegeben haben“, so Pallas.

„Noch konnten wegen der lau­fenden Ermitt­lungen nicht alle Fragen beant­wortet werden“, so Pallas weiter. „Fest steht: Auch wenn glück­li­cher­weise im kon­kreten Fall ein Anschlag ver­hin­dert werden konnte –  wir müssen Schluss­fol­ge­rungen aus dem Ein­satz ziehen und uns intensiv mit dem Thema inter­na­tio­naler Ter­ro­rismus befassen. Dazu wird auch die von der Staats­re­gie­rung ein­ge­setzte unab­hän­gige Exper­ten­kom­mis­sion bei­tragen. Wir erwarten, dass der Landtag zu den Ergeb­nissen ihrer Arbeit auf dem Lau­fenden gehalten wird.”

„Die Dar­stel­lung der Umstände des Sui­zids in der JVA Leipzig und auch die in der Aus­schuss­sit­zung vor­ge­stellten ersten Schluss­fol­ge­rungen sind nach­voll­ziehbar“, so Jus­tiz­ex­perte Harald Bau­mann-Hasske. „Die sorg­fäl­tige Ana­lyse durch die ein­ge­setzte unab­hän­gige Kom­mis­sion muss aber offen­legen, wie die fal­sche Ein­schät­zung hätte ver­mieden werden können, der mut­maß­liche Ter­ro­rist sei nicht akut sui­zid­ge­fährdet gewesen. Kein Suizid ist normal, aber in diesem Falle han­delte es sich zusätz­lich um einen beson­ders auf­fäl­ligen Gefan­genen. Er hat sich offen­sicht­lich sehr plan­voll zu Tode gebracht – und es wird zu klären sein, ob dies tat­säch­lich aller Lehre und Praxis in Psy­cho­logie und Vollzug wider­spricht.“