Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 12. November:

13. November 2020

State­ment von Albrecht Pallas, innen­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag zur Son­der­sit­zung des Innen- und Rechts­aus­schusses am 12. November:

Mir ist ges­tern nach der Son­der­sit­zung von Innen- und Rechts­aus­schuss der Kragen geplatzt. Nach einer Nacht dar­über schlafen, bin ich ruhiger. In der Sache ist es immer noch nicht besser. Ich möchte erklären, warum:
Wir hatten ges­tern in einer inten­siven Bera­tung der Aus­schüsse mit dem Innen­mi­nister, der Jus­tiz­mi­nis­terin, dem Lan­des­po­li­zei­prä­si­denten und dem Bür­ger­meister für Ord­nung und Sicher­heit der Stadt Leipzig nach Gründen für die ent­glit­tene Ver­samm­lungs­lage am 7.11. in Leipzig gesucht. Es wurde jeder Aspekt beleuchtet und nichts aus­ge­spart. Im Ergebnis sind meh­rere Stellen ersicht­lich, die in Summe die ego­is­ti­sche und ver­ant­wor­tungs­lose Mas­sen­de­mons­tra­tion der soge­nannten Quer­denker haben aus dem Ruder laufen lassen.
Es ist offen­kundig, dass Ver­samm­lungs­be­hörde und Polizei am 7. November in Leipzig zu keinem Zeit­punkt die Regeln zum Infek­ti­ons­schutz durch­setzen konnten bzw. wollten. Die Ein­satz­kräfte mussten aus­baden, was ihnen durch eine unver­ant­wort­liche ‚Querdenken‘-Versammlung ein­ge­brockt wurde. Es ist zudem anzu­nehmen, dass die ‚Corona-Leugner‘, unab­hängig von der Ent­schei­dung des Ober­ver­wal­tungs­ge­richtes, einen alter­na­tiven Ver­samm­lungsort ‚Messe‘ nicht akzep­tiert hätten. Es wäre mit einer hohen Wahr­schein­lich­keit zu großen Men­schen­an­samm­lungen in der Leip­ziger Innen­stadt mit zahl­rei­chen Ver­stößen gegen den Infek­ti­ons­schutz gekommen.
Die inak­zep­ta­blen Vor­komm­nisse sind nicht allein mit dem Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts (OVG) zu begründen. Sicher stellte es alle Betei­ligten vor Pro­bleme, dass der Beschluss zunächst ohne Ansatz einer Begrün­dung in den frühen Mor­gen­stunden des 7. November ver­öf­fent­licht wurde. Das OVG ori­en­tierte sich in seiner Beur­tei­lung stark an der Gefähr­dungs­pro­gnose der Poli­zei­di­rek­tion Leipzig, in wel­cher die will­kür­liche Teil­neh­mer­an­zahl von 16000 (spä­tere Angaben des Anmel­ders) ein­fach über­nommen wurde. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Leipzig hatte noch die ursprüng­liche Anmel­dung von 20−50.000 Teil­neh­menden und die Erfah­rung der Groß­ver­samm­lungen in Berlin mit ein­be­zogen und folgte des­halb der räum­li­chen Beschrän­kung der Ver­samm­lung durch die Stadt Leipzig. Anders das OVG. Dies macht deut­lich, dass die Gefähr­dungs­pro­gnose der Polizei, bei aller Schwie­rig­keit, das zu pro­gnos­ti­zieren, hätte weiter gefasst werden müssen. Es wurde auch kein poli­zei­li­cher Not­stand, also zu wenige Ein­satz­kräfte, befürchtet. Im Gegen­teil: das Innen­mi­nis­te­rium hatte alle aus­wär­tigen Ein­satz­kräfte unter­stellt bekommen, die es ange­for­dert hatte.
Aber die Ent­schei­dung des OVG hatte Ver­samm­lungs­be­hörde und Polizei gebunden, die Ver­samm­lung zunächst zuzu­lassen. Da reicht es in der Abwä­gung eben nicht, dass bereits im Vor­feld tau­sende Men­schen in der Leip­ziger Innen­stadt ohne Mund-Nasen-Schutz fest­ge­stellt wurden. Gleich­wohl wurde von Bür­ger­meister Rosen­thal selbst­kri­tisch ein­ge­räumt, dass die kon­krete Ent­schei­dung zur Auf­lö­sung der Ver­samm­lung hätte eher als 15.35 Uhr getroffen werden müssen.
Vieles spricht dafür, dass die Kräf­te­zahl von vorn­herein nicht darauf aus­ge­legt war, den Infek­ti­ons­schutz wirk­lich durch­zu­setzen. Im Aus­schuss wurde mehr­fach die Not­wen­dig­keit for­mu­liert, den Infek­ti­ons­schutz höher zu gewichten. Die Prio­ri­sie­rung der Ein­satz­ziele (1. Durch­füh­rung fried­li­cher Ver­samm­lungen, 2. Ver­hin­de­rung Gewalt, 3. Infek­ti­ons­schutz) war es mE, die zu der spä­teren Ent­schei­dung der Poli­zei­füh­rung führte, dem Druck zahl­rei­cher gewalt­be­reiter Rechts­extre­misten am Win­ter­gar­ten­hochaus nach­zu­geben, in deren Folge die rechts­wid­rige Ansamm­lung über den Ring zog und später in der Leip­ziger Innen­stadt Polo­näse tanzte.
Auch die Frage der Fried­lich­keit wurde beleuchtet. So wurde mehr­fach the­ma­ti­siert, dass auch die Gefähr­dung der Bevöl­ke­rung und der Ein­satz­kräfte durch die Infek­ti­ons­schutz-Regel­bre­cher eine Form von Gewalt ist und als solche in die Bewer­tung ein­fließen muss.
Um in Zukunft besser auf solche Ein­satz­lagen vor­be­reitet sein zu können, braucht es eine ver­nünf­tige poli­ti­sche Feh­ler­kultur. Der Innen­mi­nister trägt viel­leicht nicht die direkte Ver­ant­wor­tung für die Ein­satz­taktik, aber er trägt sie für den Umgang mit den Folgen. Wir müssen nach wie vor mit der Corona-Pan­demie umgehen und die Gesund­heit und Men­schen­leben schützen. Da ver­bietet es sich, jeg­liche Kritik als unbe­gründet abzu­bü­geln und den schwarzen Peter anderen zuzu­schieben. Ich finde: Fehler kann man machen, aber man muss daraus lernen. Die Bereit­schaft Kritik anzu­nehmen und sich selbst zu hin­ter­fragen war ges­tern beim Lan­des­po­li­zei­prä­si­denten und auch bei Bür­ger­meister Rosen­thal erkennbar. Mit seiner ein­sei­tigen Schuld­zu­wei­sung an die Stadt Leipzig und das OVG hat Herr Wöller unnötig den Kon­flikt ver­schärft.
Der Schutz der Bevöl­ke­rung und der Umgang mit der Corona-Pan­demie ist im Augen­blick unsere Haupt­auf­gabe. Dazu gehört, wie der Infek­ti­ons­schutz bei Ver­samm­lungen rechts­si­cher wirksam durch­ge­setzt werden kann. Die neuen Regeln für Ver­samm­lungen in der Rechts­ver­ord­nung sind ein Bau­stein für ein bes­seres Ver­hältnis zwi­schen Gesund­heits­schutz und Ver­samm­lungs­frei­heit. Diese Regeln müssen aber auch um- und durch­ge­setzt werden. Dazu braucht es Grund­lagen für die Poli­zei­füh­rung und die Ver­samm­lungs­be­hörden. Ich erwarte vom Innen­mi­nister, dass er hier lie­fert.