Statement von Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zur Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 12. November:
Mir ist gestern nach der Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss der Kragen geplatzt. Nach einer Nacht darüber schlafen, bin ich ruhiger. In der Sache ist es immer noch nicht besser. Ich möchte erklären, warum:
Wir hatten gestern in einer intensiven Beratung der Ausschüsse mit dem Innenminister, der Justizministerin, dem Landespolizeipräsidenten und dem Bürgermeister für Ordnung und Sicherheit der Stadt Leipzig nach Gründen für die entglittene Versammlungslage am 7.11. in Leipzig gesucht. Es wurde jeder Aspekt beleuchtet und nichts ausgespart. Im Ergebnis sind mehrere Stellen ersichtlich, die in Summe die egoistische und verantwortungslose Massendemonstration der sogenannten Querdenker haben aus dem Ruder laufen lassen.
Es ist offenkundig, dass Versammlungsbehörde und Polizei am 7. November in Leipzig zu keinem Zeitpunkt die Regeln zum Infektionsschutz durchsetzen konnten bzw. wollten. Die Einsatzkräfte mussten ausbaden, was ihnen durch eine unverantwortliche ‚Querdenken‘-Versammlung eingebrockt wurde. Es ist zudem anzunehmen, dass die ‚Corona-Leugner‘, unabhängig von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, einen alternativen Versammlungsort ‚Messe‘ nicht akzeptiert hätten. Es wäre mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu großen Menschenansammlungen in der Leipziger Innenstadt mit zahlreichen Verstößen gegen den Infektionsschutz gekommen.
Die inakzeptablen Vorkommnisse sind nicht allein mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zu begründen. Sicher stellte es alle Beteiligten vor Probleme, dass der Beschluss zunächst ohne Ansatz einer Begründung in den frühen Morgenstunden des 7. November veröffentlicht wurde. Das OVG orientierte sich in seiner Beurteilung stark an der Gefährdungsprognose der Polizeidirektion Leipzig, in welcher die willkürliche Teilnehmeranzahl von 16000 (spätere Angaben des Anmelders) einfach übernommen wurde. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte noch die ursprüngliche Anmeldung von 20−50.000 Teilnehmenden und die Erfahrung der Großversammlungen in Berlin mit einbezogen und folgte deshalb der räumlichen Beschränkung der Versammlung durch die Stadt Leipzig. Anders das OVG. Dies macht deutlich, dass die Gefährdungsprognose der Polizei, bei aller Schwierigkeit, das zu prognostizieren, hätte weiter gefasst werden müssen. Es wurde auch kein polizeilicher Notstand, also zu wenige Einsatzkräfte, befürchtet. Im Gegenteil: das Innenministerium hatte alle auswärtigen Einsatzkräfte unterstellt bekommen, die es angefordert hatte.
Aber die Entscheidung des OVG hatte Versammlungsbehörde und Polizei gebunden, die Versammlung zunächst zuzulassen. Da reicht es in der Abwägung eben nicht, dass bereits im Vorfeld tausende Menschen in der Leipziger Innenstadt ohne Mund-Nasen-Schutz festgestellt wurden. Gleichwohl wurde von Bürgermeister Rosenthal selbstkritisch eingeräumt, dass die konkrete Entscheidung zur Auflösung der Versammlung hätte eher als 15.35 Uhr getroffen werden müssen.
Vieles spricht dafür, dass die Kräftezahl von vornherein nicht darauf ausgelegt war, den Infektionsschutz wirklich durchzusetzen. Im Ausschuss wurde mehrfach die Notwendigkeit formuliert, den Infektionsschutz höher zu gewichten. Die Priorisierung der Einsatzziele (1. Durchführung friedlicher Versammlungen, 2. Verhinderung Gewalt, 3. Infektionsschutz) war es mE, die zu der späteren Entscheidung der Polizeiführung führte, dem Druck zahlreicher gewaltbereiter Rechtsextremisten am Wintergartenhochaus nachzugeben, in deren Folge die rechtswidrige Ansammlung über den Ring zog und später in der Leipziger Innenstadt Polonäse tanzte.
Auch die Frage der Friedlichkeit wurde beleuchtet. So wurde mehrfach thematisiert, dass auch die Gefährdung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte durch die Infektionsschutz-Regelbrecher eine Form von Gewalt ist und als solche in die Bewertung einfließen muss.
Um in Zukunft besser auf solche Einsatzlagen vorbereitet sein zu können, braucht es eine vernünftige politische Fehlerkultur. Der Innenminister trägt vielleicht nicht die direkte Verantwortung für die Einsatztaktik, aber er trägt sie für den Umgang mit den Folgen. Wir müssen nach wie vor mit der Corona-Pandemie umgehen und die Gesundheit und Menschenleben schützen. Da verbietet es sich, jegliche Kritik als unbegründet abzubügeln und den schwarzen Peter anderen zuzuschieben. Ich finde: Fehler kann man machen, aber man muss daraus lernen. Die Bereitschaft Kritik anzunehmen und sich selbst zu hinterfragen war gestern beim Landespolizeipräsidenten und auch bei Bürgermeister Rosenthal erkennbar. Mit seiner einseitigen Schuldzuweisung an die Stadt Leipzig und das OVG hat Herr Wöller unnötig den Konflikt verschärft.
Der Schutz der Bevölkerung und der Umgang mit der Corona-Pandemie ist im Augenblick unsere Hauptaufgabe. Dazu gehört, wie der Infektionsschutz bei Versammlungen rechtssicher wirksam durchgesetzt werden kann. Die neuen Regeln für Versammlungen in der Rechtsverordnung sind ein Baustein für ein besseres Verhältnis zwischen Gesundheitsschutz und Versammlungsfreiheit. Diese Regeln müssen aber auch um- und durchgesetzt werden. Dazu braucht es Grundlagen für die Polizeiführung und die Versammlungsbehörden. Ich erwarte vom Innenminister, dass er hier liefert.