Sozialbericht zeigt: Reform des Sozialstaats notwendig

12. Februar 2019

„Der Sozi­al­be­richt zeigt, dass die Ideen der SPD für einen Reform des Sozi­al­staates auch für Sachsen der rich­tige Weg sind“, so Dagmar Neu­kirch. „Trotz der Erfolge etwa auf dem Arbeits­markt stehen wir vor großen Auf­gaben. Es ste­cken noch zu viele Men­schen in der Arbeits­lo­sig­keit. In den kom­menden Jahren gehen viele Men­schen in Rente, die aus ver­schie­densten Gründen nur wenig Geld ver­dienen konnten. Und viele Kinder sind von Armut bedroht. Des­wegen wollen wir, dass der Sozi­al­staat wieder Partner der Men­schen ist. Des­halb hat die SPD Vor­schläge für ein Bür­ger­geld, eine Grund­rente, eine Kin­der­si­che­rung, das Recht auf Wei­ter­bil­dung, län­gere Bezugs­dauer des ALG I oder die bes­sere Absi­che­rung von Selbst­stän­digen unter­breitet.“

„Kin­der­armut in einem Land wie Deutsch­land ist eine Schande. Genau da muss gute Sozi­al­po­litik ansetzen – zum Bei­spiel mit einer Kin­der­grund­si­che­rung“, so Juliane-Pfeil Zabel. „Denn jedes Kind ist uns gleich viel wert. Und des­wegen muss auch jedes Kind die glei­chen Chancen haben. Die Kin­der­grund­si­che­rung soll die bis­he­rigen ein­zelnen Leis­tungen bün­deln – unbü­ro­kra­tisch und leicht ver­ständ­lich.“

„Der vor­lie­gende Sozi­al­be­richt für Sachsen gibt uns jetzt zuver­läs­sige Anhalts­punkte dafür, wo kon­kreter Hand­lungs­be­darf in Sachsen besteht“, so Dagmar Neu­kirch. „Damit können wir ziel­ge­rich­teter han­deln und dort ein­greifen und unter­stützen, wo es not­wendig ist. Zugleich macht der Bericht auch deut­lich, wo gute Ansätze der Sozi­al­po­litik in Sachsen aus­ge­baut werden müssen – ange­fangen bei der Unter­stüt­zung von Fami­lien über die Pflege bis hin zum Thema Gesund­heits­ri­siken bei Män­nern.“

Hin­ter­grund: Die Sozi­al­be­richt­erstat­tung wurde von der SPD in den Koali­ti­ons­ver­trag ver­han­delt. Der Bericht gibt eine Über­blick über die Lebens­lagen der Men­schen in Sachsen, mit Fokus auf die The­men­be­reiche Erwerbs­tä­tig­keit und Ein­kommen, Fami­lien und Unter­stüt­zungs­leis­tungen des Frei­staates Sachsen, Senioren, Gesund­heit, Pflege, Drogen und Sucht sowie Men­schen mit Behin­de­rungen. Die Sozi­al­be­richt­erstat­tung wird regel­mäßig wei­ter­ge­führt, min­des­tens alle fünf Jahre, damit Ent­wick­lungen erkennbar sind.