SPD-Minister liefert mehr als Smileys und Tourismusschilder

26. Februar 2019

„Aus­ge­rechnet die FDP bläst sich zum Retter der säch­si­schen Auto­bahnen auf. Die Partei, deren Ver­kehrs­mi­nister Sven Morlok (2009−2014) bis auf das Auf­stellen von brauen Schil­dern und ner­vigen Smi­leys kei­nerlei Akti­vi­täten ent­wi­ckelte, um den zuneh­menden Ver­kehr nach­haltig in den Griff zu bekommen“, so Ver­kehrs­experte Thomas Baum am Dienstag.

„Die heute in der Presse erho­benen Vor­würfe, Ver­kehrs­mi­nister Martin Dulig ver­spreche einen Antrag für einen Ausbau der A4 und habe ihn ‚bis heute‘ nicht gestellt, sind schon mehr als eine Kar­ne­vals-Posse der außer­par­la­men­ta­ri­schen Sachsen-FDP.  Wie sollte dem Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­rium denn ein Antrag aus Sachsen bereits vor­liegen, wenn der Ver­kehrs­mi­nister die Pläne dafür bis Ende Juni 2019 dem Bund über­geben will? Da genügt schon ein Blick in den Kalender, um zu erkennen, wie absurd die FDP-Behaup­tungen sind.“

„Minister Dulig lie­fert mehr als Bau­stellen-Smi­leys und Tou­ris­mus­schilder an der Auto­bahn. Um die zuneh­mende Ver­kehrs­be­las­tung auf der Auto­bahn 4 end­lich in den Griff zu bekommen, hatte Dulig im Sep­tember 2018 den Ausbau der A4 in meh­reren Abschnitten von Nossen bis Puls­nitz beim Bund bean­tragt. Dafür wurden nach jah­re­langer Detail­ar­beit umfang­reiche, fun­dierte Pla­nungen erstellt und ein­ge­reicht. Gleich­zeitig kün­digte Dulig an, noch einen Schritt weiter zu gehen und einen Ausbau bis zur Anschluss­stelle Bautzen zu prüfen und diesen eben­falls beim Bund zu bean­tragen. Dafür setzte er seinem Minis­te­rium öffent­lich eine Frist: Bis zum Ende des ersten Halb­jahres 2019.“

Baum abschlie­ßend: „Und falls es die FDP ver­gessen hat: In ihrer  Amts­zeit wurden im Ver­kehrs­mi­nis­te­rium kei­nerlei Pläne zum Ausbau der Auto­bahnen vor­be­reitet oder in Auf­trag gegeben, obwohl vor allem der Schwer­last­ver­kehr seit 2012 massiv zuge­nommen hatte. Es war die FDP und ihr dama­liger Spar- und Ver­hin­de­rungs­mi­nister Morlok, die zum Zeit­punkt der Pla­nung für künf­tige säch­si­sche Ver­kehrs­pro­jekte für den aktu­ellen Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan 2030 die Ver­ant­wor­tung hatten.“

Hin­ter­grund: Der Bund erwartet bei einem Antrag auf Ausbau einer bestehenden Auto­bahn ein umfas­sendes Antrags­dos­sier. Es müssen detail­lierte Kos­ten­be­rech­nungen, Lage‑, Höhen- und Umwelt­pläne ein­ge­reicht werden. Auch eine Liste aller Bau­werke, die um- oder neu­ge­baut werden müssen, ist bei­zu­fügen. Allein für die Kos­ten­er­mitt­lung sind erheb­liche pla­ne­ri­sche Vor­leis­tungen zu erbringen: So müssen Lage und Form der geplanten Anschluss­stellen, die Flä­chen­in­an­spruch­nahme, eine umwelt­sei­tige Betrach­tung der Bau­maß­nahme, die Ein­be­zie­hung von Arten­schutz und euro­päi­schem Recht, Luft­schutz­maß­nahmen, Bau­werks­pla­nungen, Aus­gleichs- und Ersatz­maß­nahmen bereits geprüft werden.