Stärkung von Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum und Demokratie an Hochschulen bestätigt

06.07.2021

+++ Sächsische Landarztgesetz wird ein Baustein für die Gesundheitsversorgung +++ Landarztquote von 6,5 Prozent verfassungsrechtlich möglich +++ Versorgungsauftrag muss durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt werden +++ Verfasste Studierendenschaft wird wiederhergestellt +++

Holger Mann, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, und Simone Lang, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklären nach der gestrigen Anhörung des Gesetzes zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen (Drs 7/6673): 

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden sowohl die Gesundheitsversorgung als auch die Demokratie gestärkt“, fasst Holger Mann, SPD-Hochschulexperte, die Anhörung im gestrigen Wissenschaftsausschuss zusammen. „Insbesondere die Wiederherstellung der Verfassten Studierendenschaft fand durchweg Zustimmung. Mit dem Wegfall der Austrittsoption wird die Demokratie an den Hochschulen gestärkt und Bürokratieabbau gelebt. Ab dem kommenden Wintersemester werden so mit der Immatrikulation wieder alle Studierende Teil der Verfassten Studierendenschaft, so wie dies vor 2012 der Fall war.“

„Das Sächsische Landarztgesetz wird ein Baustein für die Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen sein. Mittelfristig können so gezielt Bedarfe in der hausärztlichen Versorgung gedeckt werden“, erklärt Simone Lang, SPD-Gesundheitsexpertin. „Mit der Einführung einer Vorab-Quote bei der Hochschulzulassung in Höhe von 6,5 Prozent sollen künftig circa 40 Medizin-Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich verpflichten für 10 Jahr in der hausärztlichen Versorgung tätig zu werden. Dass dies prinzipiell verfassungsrechtlich möglich ist, zeigen erste Erfahrungen und Gerichtsurteile aus Nordrhein-Westfalen. In der Anhörung wurde jedoch auch klar, dass es eine ständige Beobachtungspflicht durch den Gesetzgeber gibt. Zudem ist die Kassenärztliche Vereinigung in der Pflicht, den Versorgungsauftrag sicherzustellen. Sie muss weiterhin Maßnahmen ergreifen, die die Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum befördern.“

„Wir werden die Anhörung in den kommenden Tagen auswerten und die von den Sachverständigen aufgezeigten diskussionswürdigen Punkte erörtern. Hierbei werden Aspekte der Teilzeitarbeit, die Ausgewogenheit der Auswahlkriterien aber auch die auferlegte Beobachtungspflicht und Evaluationskriterien eine Rolle spielen“, blickt Mann voraus. „Als SPD-Fraktion plädieren wir für eine zügige weitere Beratung des Landarztgesetzes. Wenn der Sächsische Landtag noch Ende September beschließt, können bereits zum Wintersemester 2022/23 die ersten Landarzt-Studierenden immatrikuliert werden.“