Stärkung von Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum und Demokratie an Hochschulen bestätigt

6. Juli 2021

+++ Sächsische Landarztgesetz wird ein Baustein für die Gesundheitsversorgung +++ Landarztquote von 6,5 Prozent verfassungsrechtlich möglich +++ Versorgungsauftrag muss durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt werden +++ Verfasste Studierendenschaft wird wiederhergestellt +++

Holger Mann, hoch­schul­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, und Simone Lang, gesund­heits­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, erklären nach der gest­rigen Anhö­rung des Gesetzes zur Stär­kung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung im Frei­staat Sachsen (Drs 7/6673): 

„Mit dem vor­lie­genden Gesetz­ent­wurf werden sowohl die Gesund­heits­ver­sor­gung als auch die Demo­kratie gestärkt“, fasst Holger Mann, SPD-Hoch­schul­ex­perte, die Anhö­rung im gest­rigen Wis­sen­schafts­aus­schuss zusammen. „Ins­be­son­dere die Wie­der­her­stel­lung der Ver­fassten Stu­die­ren­den­schaft fand durchweg Zustim­mung. Mit dem Weg­fall der Aus­tritts­op­tion wird die Demo­kratie an den Hoch­schulen gestärkt und Büro­kra­tie­abbau gelebt. Ab dem kom­menden Win­ter­se­mester werden so mit der Imma­tri­ku­la­tion wieder alle Stu­die­rende Teil der Ver­fassten Stu­die­ren­den­schaft, so wie dies vor 2012 der Fall war.“

„Das Säch­si­sche Land­arzt­ge­setz wird ein Bau­stein für die Gesund­heits­ver­sor­gung im Frei­staat Sachsen sein. Mit­tel­fristig können so gezielt Bedarfe in der haus­ärzt­li­chen Ver­sor­gung gedeckt werden“, erklärt Simone Lang, SPD-Gesund­heits­expertin. „Mit der Ein­füh­rung einer Vorab-Quote bei der Hoch­schul­zu­las­sung in Höhe von 6,5 Pro­zent sollen künftig circa 40 Medizin-Stu­di­en­plätze an Bewer­be­rinnen und Bewerber ver­geben werden, die sich ver­pflichten für 10 Jahr in der haus­ärzt­li­chen Ver­sor­gung tätig zu werden. Dass dies prin­zi­piell ver­fas­sungs­recht­lich mög­lich ist, zeigen erste Erfah­rungen und Gerichts­ur­teile aus Nord­rhein-West­falen. In der Anhö­rung wurde jedoch auch klar, dass es eine stän­dige Beob­ach­tungs­pflicht durch den Gesetz­geber gibt. Zudem ist die Kas­sen­ärzt­liche Ver­ei­ni­gung in der Pflicht, den Ver­sor­gungs­auf­trag sicher­zu­stellen. Sie muss wei­terhin Maß­nahmen ergreifen, die die Nie­der­las­sung von Haus­ärzten im länd­li­chen Raum beför­dern.“

„Wir werden die Anhö­rung in den kom­menden Tagen aus­werten und die von den Sach­ver­stän­digen auf­ge­zeigten dis­kus­si­ons­wür­digen Punkte erör­tern. Hierbei werden Aspekte der Teil­zeit­ar­beit, die Aus­ge­wo­gen­heit der Aus­wahl­kri­te­rien aber auch die auf­er­legte Beob­ach­tungs­pflicht und Eva­lua­ti­ons­kri­te­rien eine Rolle spielen“, blickt Mann voraus. „Als SPD-Frak­tion plä­dieren wir für eine zügige wei­tere Bera­tung des Land­arzt­ge­setzes. Wenn der Säch­si­sche Landtag noch Ende Sep­tember beschließt, können bereits zum Win­ter­se­mester 2022/23 die ersten Land­arzt-Stu­die­renden imma­tri­ku­liert werden.“