Zur Anhörung zum Sächsischen Gewalthilfegesetz im Sozialausschuss erklärt die Sprecherin für gesellschaftlichen Zusammenhalt der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Laura Stellbrink:
“Weder der Wohnort noch der Zufall dürfen darüber entscheiden, ob von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder einen Schutzplatz finden. Der kommende Rechtsanspruch und der Platzausbau in den Beratungs- und Schutzeinrichtungen in ganz Sachsen sind deshalb notwendig und richtig.
Die Reaktion der angehörten Sachverständigen zeigt erneut: Der vorliegende Entwurf für das Sächsische Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu einem flächendeckenden und gut ausgestatteten Gewaltschutz.
Die Anhörung hat dabei wichtige Impulse zur Weiterentwicklung des vorliegenden Entwurfs geliefert. So bestätigten die Sachverständigen, dass die vertrauliche Spurensicherung in das Gesetz aufgenommen werden sollte. Dafür werden wir uns im parlamentarischen Verfahren einsetzen.
Die erfolgreiche Umsetzung ist aber davon abhängig, dass alle staatlichen Ebenen entsprechend der Istanbul-Konvention ihrer Verantwortung nachkommen. Die Ankündigung verschiedener Landkreise und Städte wie Leipzig, ihre Beratungs- und Unterstützungsstrukturen auch zukünftig zu finanzieren, zeigt, dass viele Kommunen dieser Aufgabe gerecht werden wollen. Denn nur so kann ein flächendeckender Gewaltschutz gelingen. Wichtig ist zudem, dass die Kommunen genau prüfen, welche Leistungen zukünftig über das Landesgesetz finanziert werden und sich nicht pauschal aus sozialen Verantwortungsbereichen herausziehen, die das Land nicht abdecken kann.”

