Wir stärken die kommunale Familie und die Bürgerbeteiligung

Im Säch­si­schen Landtag wird am Mitt­woch die 3. Kom­mu­nal­rechts­no­velle beraten und beschlossen. Das Kom­mu­nal­recht – also die gesetz­li­chen Grund­lagen für die wich­tige Arbeit in Städten, Gemeinden und Land­kreisen – wird regel­mäßig auf aktu­elle Ent­wick­lungen sowie Bedürf­nisse über­prüft und an neue Bedin­gungen und Her­aus­for­de­rungen vor Ort ange­passt.

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