In Sachsen wir das Landesblindengeld 2022 erhöht. Den Weg hat dafür heute der Landtag freigemacht. Die Erhöhung gilt ab Januar 2022. Dafür stehen 2022 und 2023 jeweils rund 31 Millionen Euro zur Verfügung. Von der Erhöhung profitieren rund 13.650 Sächsinnen und Sachsen.
Erhöhung des Landesblindengeldes ab Januar 2022
- das monatliche Landesblindengeld wird auf 380 Euro pro Monat erhöht, derzeit liegt es bei monatlich 350 Euro
- der Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Mensche soll von 80 auf 100 Euro monatlich erhöht werden
- der Nachteilsausgleich wird für gehörlose Menschen von 130 auf 150 Euro monatlich erhöht
- der Nachteilsausgleich wird für schwerstbehinderte Kinder von 100 auf 120 Euro monatlich erhöht
- der Nachteilsausgleich wird für taubblinde Menschen von 300 auf 320 Euro monatlich erhöht
Was ist das Landesblindengeld?
Beim Landesblindengeld handelt es sich um keine Symbolpolitik, sondern eine echte Hilfe. Für diejenigen, die im Alltag auf Hilfsmittel und Unterstützung angewiesen sind. Der Begriff ist dabei ein wenig irreführend, denn dahinter stecken auch Leistungen für gehörlose und taubblinde Menschen sowie schwerbehinderte Kinder. Mit der Erhöhung sollen Betroffene bei der Finanzierung notwendiger Dienst- und Hilfsleistungen unterstützt werden. Denn beispielsweise Bücher in Brailleschrift, speziell geschliffene Gläser für Kinderbrillen oder Dolmetscher ermöglichen Menschen mit Behinderung Teilhabe am Leben, sind aber oft für die Betroffenen sehr kostspielig – da hochspezialisiert. Genau an dieser Stelle soll das Landesblindengeld unterstützen. Denn Teilhabe ist kein Luxus!
Als Koalition war es uns daher wichtig, dass wir die im Koalitionsvertrag festgehaltene Anpassung der Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz wie vereinbart im Doppelhaushalt 2021/2022 angehen. Die Pandemie und die damit einhergehenden finanziellen Belastungen des Staatshaushalts haben dieses Anliegen nicht gerade vereinfacht.
Nichtsdestotrotz haben wir uns innerhalb der Koalition darauf verständigt im Haushaltsverfahren zusätzlich über 3,7 Mio. Euro genau hierfür zur Verfügung zu stellen. Geld, was direkt bei den Betroffenen ankommt. Dieser Schritt bedeutet für die Betroffenen nicht nur mehr Geld, sondern ist auch ein wichtiges Signal: Auch wenn die Haushaltsmittel knapp sind, wird gerade in Zeiten der Pandemie an die gedacht, die besondere Unterstützung brauchen.
Wir setzen uns dafür ein, dass auf vielfältige Weise Nachteile ausgeglichen werden. Durch eine monatliche Zahlung, wie dem Landesblindengeld, aber auch durch den Abbau von Barrieren im Alltag. Vor diesem Hintergrund betrachten wir den Erhöhung des Landesblindengeldes und das Programm „Sachsen barrierefrei 2030“ als Gesamtpaket. Für das Programm wurden 5,2 Mio. Euro eingestellt.
Wie geht es weiter?
Wichtig ist uns, dass das Landesblindengeld künftig regelmäßig angepasst wird. Lange Zeit gab es keinerlei oder keine nennenswerte Erhöhungen des Nachteilsausgleichs. Das war für uns nicht tragbar, denn fernab jeglicher realer Preisentwicklungen für notwendige Hilfs- und Dienstleistungen. Für uns ist dabei klar, dass weitere Anpassungen bei den Nachteilsausgleichen regelmäßig erfolgen müssen.
Die Anhörungen im Sozialausschuss – die im Rahmen von solchen Gesetzesinitiativen immer im thematisch zuständigen Ausschuss durchgeführt werden – zeigten weitere Handlungsbedarfe auf. Die Anregungen und Schilderungen nehmen wir sehr ernst. So unterstützen wir als SPD-Fraktion u.a. die Forderung nach einer Dynamisierung der Leistungen. An diesem Punkt sind wir aber innerhalb der Koalition noch nicht.
Als SPD-Landtagsfraktion setzen wir uns zudem für eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten aus. Wir treten dafür ein,
1) dass alle gehörlosen Menschen, die nach dem 7. Lebensjahr ertaubt sind, auch endlich leistungsberechtigt werden. Es ist ungerecht, sie auszuschließen und wir werden uns weiter für sie engagieren.
2) dass Menschen, die fortschreitende Krankheiten haben, die unabdingbar im Verlust des Sehens münden – wie beispielsweise das Usher Syndrom – das Taubblindengeld nicht erst bei vollständigem Erblinden erhalten. So viel Sicherheit sollte für Menschen mit progressiven Erkrankungen möglich sein.
Zugleich regen wir eine Änderung der Bezeichnung an. Denn unter das Blindengeld fallen derzeit auch beispielsweise Hilfen für Gehörlose und schwerstbehinderte Kinder. Wir können uns daher auch vorstellen, einen Inkusionsbudget für alle diese Gruppen zu entwickeln und den alten Begriff abzulösen.
Zusammen mit den weiteren Instrumenten, die uns für Barrierefreiheit und Teilhabe zur Verfügung stehen, werden wir spürbare Fortschritte für Menschen mit Behinderung im Freistaat erzielen. das liegt uns am Herzen.
Hanka Kliese, inklusionspolitische Sprecherin
Hanka Kliese
Lange Zeit wurden in Sachsen das Landesblindengeld nicht erhöht. Gleichzeitig sind die Kosten für das Leben gestiegen, etwa für Strom, den gehörlose Menschen etwas mehr als Hörende brauchen, um in der Dämmerung und im Dunkeln noch ihre Gebärden zu sehen. Auch die Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen sind teurer geworden. Auch weil sie moderner geworden sind, was grundsätzlich zu begrüßen ist.
Der Freistaat blieb lange hinter den Forderungen der Verbände zurück. In der letzten Legislatur gelang es in der rot-schwarzen Koalition, sich auf eine Anhebung des Nachteilsausgleichs zu einigen.
Doch wir waren uns auch damals bereits bewusst, dass die nächste Erhöhung rascher kommen muss. Eine Dynamisierung würde dieses Problem unkompliziert lösen, ist aber bei den Koalitionsverhandlungen 2019 nicht Konsens gewesen, eine Erhöhung hingegen schon.
Teilhabe ist kein Luxus. Wir haben bei der Erhöhung daher sehr bewusst darauf geachtet, Beträge zu wählen, die bei den Menschen spürbar und direkt ankommen. Das ist bei 20-30 Euro monatlich der Fall. Die Forderungen nach mehr Geld verstehe ich, dennoch bitte ich an der Stelle um ein ausgeglichenes Urteil: In dieser finanziell außerordentlichen Situation zusätzlich 3,7 Millionen Euro jährlich einzustellen, das ist keine Petitesse.