Teilhabe ist kein Luxus

14. März 2018

„Teil­habe ist kein Luxus“, so Hanka Kliese, Spre­cherin für Inklu­sion, heute im Landtag zu Erhö­hung der Hilfen für Men­schen mit Behin­de­rungen. „Hilfs­mittel, Bücher in Braille­schrift, spe­ziell geschlif­fene Gläser für Kin­der­brillen, Dol­met­scher ermög­li­chen Men­schen mit Behin­de­rungen Teil­habe am Leben, sind aber oft für die Betrof­fenen sehr kost­spielig – da hoch­spe­zia­li­siert. Hinzu kommt, dass viele Men­schen wegen ihrer Behin­de­rung nicht in beson­ders gut bezahlten Jobs arbeiten können, sie sind auch nach wie vor stärker von Arbeits­lo­sig­keit betroffen als andere Gruppen.“

„Die Erhö­hungen der Nach­teils­aus­gleiche sind in ihrer Höhe – gerade die Fast-Ver­dop­pe­lung bei taub­blinden Men­schen – weitaus mehr als Sym­bol­po­litik. Sie sind eine echte Hilfe. Sie sind zudem ein erneuter Beleg dafür, dass das Par­la­ment die Kraft und die Fach­kenntnis hat, Gesetz­ent­würfe weiter zu ver­bes­sern. Und sie mar­kieren für mich den Anfang eines langen Weges in Sachsen, uns abzu­wenden von der Mini­ma­li­sie­rung von Kosten für Men­schen mit Behin­de­rung.“

„Inklu­sion ist ein nie­mals endender Pro­zess“, blickte Hanka Kliese voraus. „Künftig sollte das Lan­des­blin­den­geld regel­mä­ßiger und in deut­lich kür­zeren Abständen über­prüft werden, und das gemeinsam mit den Exper­tinnen und Experten. Zudem müssen wir den Kreis der Leis­tungs­be­rech­tigten für das Taub­blin­den­geld gege­be­nen­falls erwei­tern. Krank­heiten wie das Usher-Syn­drom –  eine Hör­seh­be­hin­de­rung –  schreiten unauf­haltsam voran und daher ist es ratsam, den Betrof­fenen nicht erst im finalen Sta­dium  dieser Krank­heit den vollen Aus­gleich zu gewähren.“

Hin­ter­grund: Das Säch­si­sche Lan­des­blin­den­geld­ge­setz regelt auch die soge­nannten Nach­teils­aus­gleiche für schwerst­be­hin­derte Kinder, Gehör­lose, hoch­gradig Seh­schwache. Rück­wir­kend zum 1. Januar 2018 werden die Nach­teils­aus­gleiche für hoch­gradig seh­schwache Men­schen von der­zeit monat­lich 52 Euro auf 80 Euro sowie für gehör­lose Men­schen von aktuell 103 Euro auf 130 Euro pro Monat erhöht. Und erst­mals werden auch blinde und gleich­zeitig gehör­lose Men­schen einen Aus­gleich von 300 Euro pro Monat erhalten. Der Gesetz­ent­wurf sieht zudem eine monat­liche Erhö­hung des Nach­teils­aus­gleichs für schwerst­be­hin­derte Kinder von 77 auf 100 Euro vor. Die Koali­ti­ons­frak­tionen hatten den Gesetz­ent­wurf der Regie­rung nach­ge­bes­sert.