Transparenzgesetz beschlossen

13.07.2022

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Heute wurde das Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen beschlossen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes setzen wir ein zentrales Anliegen unseres Koalitionsvertrags im Bereich Verwaltung und Transparenz um und schaffen die notwendige Rechtsgrundlage, die den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen künftig den Zugriff auf öffentliche Informationen erleichtert.

Das war ein wichtiger Schritt für Sachsen, denn bisher hatten wir weder ein Informationsfreiheits- noch ein Transparenzgesetz. Das ändert sich jetzt: zeitgleich mit der Verabschiedung eines fortschrittlichen Transparenzgesetzes beginnen wir im Freistaat mit dem Aufbau einer Transparenzplattform, die bis 2026 stehen soll.

Bürger:innen können so Prozesse besser nachvollziehen und das Vertrauen in die Politik sowie die Demokratie wird gestärkt. Der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass sich Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze bewährt haben: In Hamburg greifen Bürger:innen beispielsweise bis zu 1 Millionen Mal im Monat auf die Informationen im Transparenzportal zu. 

 

Was bringt das Transparenzgesetz im Detail?

a) Durch das Gesetz wird die Regierung beauftragt, eine digitale Transparenzplattform aufzubauen. Diese soll ab 2026 zur Verfügung stehen.

b) Das Gesetz verpflichtet Behörden, wichtige Daten für die Bürger:innen auf einer allgemein zugänglichen, kostenfreien Transparenzplattform zu veröffentlichen. Bürger:innen können zudem Anträge stellen, wenn Informationen nicht in der Plattform verfügbar sind. Der Transparenzanspruch besteht für Bürger:innen, sofern nicht schutzwürdige private oder öffentliche Interessen überwiegen.

c) Es wurde ein Kostendeckel für Anträge eingezogen, dieser liegt bei 2.500 Euro. Bis 600 Euro werden keine Gebühren fällig (rund 80 Prozent der Anträge liegen unter der Kostengrenze). Von der Erhebung von Kosten für Anträge kann auch ganz oder teilweise abgesehen werden, sofern hierfür Gründe der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses vorliegen.

d) Transparenzpflichtige Stellen: unter anderem Ministerpräsident:in, Staatsministerien, Staatskanzlei und juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen (z. B. Stiftungen).

e) Kommunen bekommen die Möglichkeit, freiwillig entsprechende Satzungen zur Transparenz zu erlassen. Sie sind dazu jedoch vorerst nicht verpflichtet.

 

Durch das Transparenzgesetz erhalten Bürger:innen Zugang zu relevanten Informationen des Staates. So wird die Transparenz erhöht und das Vertrauen der Bürger:innen in Politik und Verwaltung gestärkt. Denn Entscheidungen der Verwaltung und der politischen Entscheidungsträger:innen können so besser nachvollzogen und eingeordnet werden. Dadurch wird auch die demokratische Teilhabe und der Meinungs- und Willensbildungsprozess gestärkt.

Durch das Transparenzgesetz wollen wir den Zugang zu Informationen für die Bürger:innen erleichtern, denn  Transparenz ist die Grundlage für demokratische Teilhabe und den Meinungs- und Willensbildungsprozess. Durch die Einrichtung einer allgemein zugänglichen, kostenfreien Transparenzplattform bis 2026 stärken wir das Vertrauen der Bürger:innen in die Verwaltung und Politik.

Sie können so Entscheidungen besser nachvollziehen und einordnen. Mehr Transparenz kann dazu führen, dass das gegenseitige Verständnis zwischen Verwaltung und den Bürger:innen wächst. Das tut unserer Demokratie gut und stärkt Vertrauen.

Mit dem Transparenzgesetz schließt Sachsen im Bundesvergleich auf. Während wir bisher neben Bayern und Niedersachsen zu den wenigen Bundesländern zählten, die weder über ein Informationsfreiheits- noch über ein Transparenzgesetz verfügen, reihen wir uns nun in die Riege der Länder ein, die  ein fortschrittliches Transparenzgesetz haben. Wir verpflichten uns mit dem Transparenzgesetz zu modernem Verwaltungshandeln und werden künftig proaktiv Informationen öffentlich bereitstellen.

Im nächsten Schritt muss dafür gesorgt werden, dass die Informationen barrierearm auf der Transparenzplattform zur Verfügung gestellt werden, damit möglichst viele Menschen diese nutzen können.

Hanka Kliese, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag