Transparenzgesetz beschlossen

13. Juli 2022

Bild­nach­weis: Adobe Stock Song_​about_​summer

Heute wurde das Gesetz zur Ein­füh­rung des Gesetzes über die Trans­pa­renz von Infor­ma­tionen im Frei­staat Sachsen beschlossen. Mit der Ver­ab­schie­dung des Gesetzes setzen wir ein zen­trales Anliegen unseres Koali­ti­ons­ver­trags im Bereich Ver­wal­tung und Trans­pa­renz um und schaffen die not­wen­dige Rechts­grund­lage, die den Bür­ge­rinnen und Bür­gern in Sachsen künftig den Zugriff auf öffent­liche Infor­ma­tionen erleich­tert.

Das war ein wich­tiger Schritt für Sachsen, denn bisher hatten wir weder ein Infor­ma­ti­ons­frei­heits- noch ein Trans­pa­renz­ge­setz. Das ändert sich jetzt: zeit­gleich mit der Ver­ab­schie­dung eines fort­schritt­li­chen Trans­pa­renz­ge­setzes beginnen wir im Frei­staat mit dem Aufbau einer Trans­pa­renz­platt­form, die bis 2026 stehen soll.

Bürger:innen können so Pro­zesse besser nach­voll­ziehen und das Ver­trauen in die Politik sowie die Demo­kratie wird gestärkt. Der Blick in andere Bun­des­länder zeigt, dass sich Infor­ma­ti­ons­frei­heits- und Trans­pa­renz­ge­setze bewährt haben: In Ham­burg greifen Bürger:innen bei­spiels­weise bis zu 1 Mil­lionen Mal im Monat auf die Infor­ma­tionen im Trans­pa­renz­portal zu. 

 

Was bringt das Transparenzgesetz im Detail?

a) Durch das Gesetz wird die Regie­rung beauf­tragt, eine digi­tale Trans­pa­renz­platt­form auf­zu­bauen. Diese soll ab 2026 zur Ver­fü­gung stehen.

b) Das Gesetz ver­pflichtet Behörden, wich­tige Daten für die Bürger:innen auf einer all­ge­mein zugäng­li­chen, kos­ten­freien Trans­pa­renz­platt­form zu ver­öf­fent­li­chen. Bürger:innen können zudem Anträge stellen, wenn Infor­ma­tionen nicht in der Platt­form ver­fügbar sind. Der Trans­pa­renz­an­spruch besteht für Bürger:innen, sofern nicht schutz­wür­dige pri­vate oder öffent­liche Inter­essen über­wiegen.

c) Es wurde ein Kos­ten­de­ckel für Anträge ein­ge­zogen, dieser liegt bei 2.500 Euro. Bis 600 Euro werden keine Gebühren fällig (rund 80 Pro­zent der Anträge liegen unter der Kos­ten­grenze). Von der Erhe­bung von Kosten für Anträge kann auch ganz oder teil­weise abge­sehen werden, sofern hierfür Gründe der Bil­lig­keit oder des öffent­li­chen Inter­esses vor­liegen.

d) Trans­pa­renz­pflich­tige Stellen: unter anderem Ministerpräsident:in, Staats­mi­nis­te­rien, Staats­kanzlei und juris­ti­sche Per­sonen des öffent­li­chen Rechts, die der Auf­sicht des Frei­staates Sachsen unter­stehen (z. B. Stif­tungen).

e) Kom­munen bekommen die Mög­lich­keit, frei­willig ent­spre­chende Sat­zungen zur Trans­pa­renz zu erlassen. Sie sind dazu jedoch vor­erst nicht ver­pflichtet.

 

Durch das Trans­pa­renz­ge­setz erhalten Bürger:innen Zugang zu rele­vanten Infor­ma­tionen des Staates. So wird die Trans­pa­renz erhöht und das Ver­trauen der Bürger:innen in Politik und Ver­wal­tung gestärkt. Denn Ent­schei­dungen der Ver­wal­tung und der poli­ti­schen Entscheidungsträger:innen können so besser nach­voll­zogen und ein­ge­ordnet werden. Dadurch wird auch die demo­kra­ti­sche Teil­habe und der Mei­nungs- und Wil­lens­bil­dungs­pro­zess gestärkt.

Durch das Trans­pa­renz­ge­setz wollen wir den Zugang zu Infor­ma­tionen für die Bürger:innen erleich­tern, denn  Trans­pa­renz ist die Grund­lage für demo­kra­ti­sche Teil­habe und den Mei­nungs- und Wil­lens­bil­dungs­pro­zess. Durch die Ein­rich­tung einer all­ge­mein zugäng­li­chen, kos­ten­freien Trans­pa­renz­platt­form bis 2026 stärken wir das Ver­trauen der Bürger:innen in die Ver­wal­tung und Politik.

Sie können so Ent­schei­dungen besser nach­voll­ziehen und ein­ordnen. Mehr Trans­pa­renz kann dazu führen, dass das gegen­sei­tige Ver­ständnis zwi­schen Ver­wal­tung und den Bürger:innen wächst. Das tut unserer Demo­kratie gut und stärkt Ver­trauen.

Mit dem Trans­pa­renz­ge­setz schließt Sachsen im Bun­des­ver­gleich auf. Wäh­rend wir bisher neben Bayern und Nie­der­sachsen zu den wenigen Bun­des­län­dern zählten, die weder über ein Infor­ma­ti­ons­frei­heits- noch über ein Trans­pa­renz­ge­setz ver­fügen, reihen wir uns nun in die Riege der Länder ein, die  ein fort­schritt­li­ches Trans­pa­renz­ge­setz haben. Wir ver­pflichten uns mit dem Trans­pa­renz­ge­setz zu modernem Ver­wal­tungs­han­deln und werden künftig pro­aktiv Infor­ma­tionen öffent­lich bereit­stellen.

Im nächsten Schritt muss dafür gesorgt werden, dass die Infor­ma­tionen bar­rie­rearm auf der Trans­pa­renz­platt­form zur Ver­fü­gung gestellt werden, damit mög­lichst viele Men­schen diese nutzen können.

Hanka Kliese, rechts­po­li­ti­sche Spre­cherin der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag