Verfassungsrechtliche Ordnung darf nicht infrage gestellt werden.

13. Januar 2016

rechtsstaat

SPD-Jus­tiz­po­li­tiker weist For­de­rungen des Aus­län­der­be­auf­tragten und ehe­ma­ligen Jus­tiz­mi­nis­ters zurück

Harald Bau­mann-Hasske, rechts­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag, zu den Vor­schlägen des Säch­si­schen Aus­län­der­be­auf­tragten zur Abschie­bung mut­maß­lich kri­mi­neller Aus­länder ohne Straf­ver­fahren:

„Wer den Vor­rang des Aus­län­der­rechts vor dem Straf­recht for­dert, stellt die ver­fas­sungs­recht­liche Ord­nung in Frage“, bewertet Harald Bau­mann-Hasske, rechts­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion, die Vor­schläge des ehe­ma­ligen Jus­tiz­mi­nis­ters Macken­roth zur Abschie­bung mut­maß­lich kri­mi­neller Aus­länder. „Es ist schon sehr bedau­er­lich, dass sich ein Aus­län­der­be­auf­tragter in der der­zei­tigen, ange­spannten Situa­tion auf diese Art und Weise an einem Über­bie­tungs­wett­be­werb betei­ligt, wo er doch eigent­lich die Belange aus­län­di­scher Bür­ge­rinnen und Bürger im Blick haben sollte. Zu diesen gehört auch das Sicher­stellen rechts­staat­li­cher und fairer Ver­fahren“

„Als gelernter Jurist und ehe­ma­liger Richter weiß er, dass es ver­fas­sungs­recht­lich mehr als bedenk­lich ist, die Unschulds­ver­mu­tung der UN-Men­schen­rechts­kon­ven­tion, der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­tion und des Recht­staats­prin­zips des Grund­ge­setzes mit  Mit­teln des Aus­län­der­rechts aus­he­beln zu wollen. Die Unschulds­ver­mu­tung ist keine Ver­fü­gungs­masse popu­lis­ti­scher Politik, son­dern ein Grund­prinzip unseres Rechts­staates.“

Anstatt die Unschulds­ver­mu­tung zu schleifen, plä­diert Bau­mann-Hasske dafür, den Rechts­staat zu stärken: „Was wir brau­chen, sind zügige Ver­fahren, genü­gend Staats­an­wälte und Richter und einen starken Rechts­staat. Die hilf­losen Vor­schläge Macken­roths haben diesem eine Bären­dienst erwiesen.“