+++ SPD-Fraktion begrüßt Urteil gegen islamistischen Attentäter +++
Albrecht Pallas, Sprecher für Innenpolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden gegen den islamistischen Attentäter, der am 4. Oktober 2020 ein schwules Paar in Dresden angegriffen und einen Menschen ermordet hat:
„Am 4. Oktober fielen Thomas L. und sein Ehepartner in Dresden einem homophoben und islamistischen Anschlag zum Opfer. Thomas L. verstarb an den Folgen der brutalen Gewalttat. Sein Ehepartner wurde lebensbedrohlich verletzt. Meine Gedanken und mein Mitgefühl gehören den Opfern, den Angehörigen und Freund*innen der beiden Männer“, so Pallas am Freitag nach der Urteilsverkündung des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden.
Für die SPD-Landtagsfraktion begrüßt Pallas das vom OLG gefällte Urteil: „Auch wenn es die Tat nicht ungeschehen macht, ist es die konsequente Antwort des Rechtsstaates auf dieses abscheuliche terroristische Verbrechen. Die lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung zeigt die besondere Schwere der Tat und das Ausmaß der Radikalisierung des Täters. Der Islamist hielt homosexuelle Menschen für ‚Feinde Gottes’ und zog los, um ‚Ungläubige’ zu ermorden. Dabei hätte es jeden treffen können.“
Für die SPD-Fraktion ist Albrecht Pallas heute Abend bei der Kundgebung des CSD Dresden e.V. zum Gedenken an die Opfer und für eine offene Gesellschaft, die jeden Menschen schützt, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, vor Ort und wird sprechen.
„Islamistische Extremisten wollen unsere offene und vielfältige Gesellschaft treffen und schrecken auch vor Mord nicht zurück. Unsere Antwort auf diesen Hass muss eine Verteidigung unserer Lebensweise, mehr Offenheit und mehr Demokratie sein, aber auch eine klare Ächtung menschenfeindlicher Taten. Islamismus ist keine Herkunft und keine Religion. Er ist eine feige und menschenfeindliche Ideologie, die wir als Bedrohung von Frieden und Zusammenhalt mit allen Mitteln bekämpfen müssen. Dabei dürfen aber nicht ganze Bevölkerungsgruppen in Mithaftung genommen werden. Entscheidend sind die Motive: Wer homo- oder transfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder sonst menschenfeindlich ist, wertet andere Menschen ab. Wer sich dann radikalisiert, wird zur Gefahr für andere Menschen“, so Pallas abschließend.
Hintergrund:
Medieninformation zum Urteil des OLG Dresden: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/251838