Albrecht Pallas zum Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zur Polizeirechtsnovelle 2019

26. Januar 2024

Nach gründ­li­cher Prü­fung der Poli­zei­rechts­no­velle von 2019 hat der Säch­si­sche Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs sein Urteil gespro­chen. Dazu erklärt Albrecht Pallas, innen­po­li­ti­scher Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag: 

„Nach langer Ver­fah­rens­dauer, aber gründ­li­cher Prü­fung durch den Säch­si­schen Ver­fas­sungs­ge­richtshof herrscht für uns nun Klar­heit. Die Poli­zei­rechts­no­velle 2019 wurde im Kern bestä­tigt. Diese Rechts­si­cher­heit ist wichtig für die Arbeit von Polizei und Kom­munen aber auch für die Men­schen in Sachsen. Als SPD stehen wir für eine ange­mes­sene Abwä­gung zwi­schen den Frei­heits­rechten und der Sicher­heit für die Bürger:innen in einer sich dyna­misch ent­wi­ckelnden Sicher­heits­lage.“ 

„Den­noch for­dert das Gericht an einigen Stellen Nach­bes­se­rungen. Beson­ders hin­sicht­lich jener Rege­lungen, die poli­zei­liche Maß­nahmen ins Vor­feld einer Gefahr ver­la­gern, wie das bei ter­ro­ris­ti­schen Straf­taten der Fall ist. Diese Ent­schei­dung nehmen wir selbst­ver­ständ­lich sehr ernst. Nun müssen Staats­re­gie­rung und Par­la­ment genau prüfen, wie sich diese umsetzen lassen.“  

„Die SPD steht einer zügigen Umset­zung offen gegen­über. Die vom Gerichtshof gesetzte Frist bis 2026 gibt dem Säch­si­schen Landtag aber den Spiel­raum, die not­wen­digen Anpas­sungen an den Gesetzen in der kom­menden Wahl­pe­riode durch­zu­führen.“