Nach gründlicher Prüfung der Polizeirechtsnovelle von 2019 hat der Sächsische Verfassungsgerichtshofs sein Urteil gesprochen. Dazu erklärt Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Nach langer Verfahrensdauer, aber gründlicher Prüfung durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof herrscht für uns nun Klarheit. Die Polizeirechtsnovelle 2019 wurde im Kern bestätigt. Diese Rechtssicherheit ist wichtig für die Arbeit von Polizei und Kommunen aber auch für die Menschen in Sachsen. Als SPD stehen wir für eine angemessene Abwägung zwischen den Freiheitsrechten und der Sicherheit für die Bürger:innen in einer sich dynamisch entwickelnden Sicherheitslage.“
„Dennoch fordert das Gericht an einigen Stellen Nachbesserungen. Besonders hinsichtlich jener Regelungen, die polizeiliche Maßnahmen ins Vorfeld einer Gefahr verlagern, wie das bei terroristischen Straftaten der Fall ist. Diese Entscheidung nehmen wir selbstverständlich sehr ernst. Nun müssen Staatsregierung und Parlament genau prüfen, wie sich diese umsetzen lassen.“
„Die SPD steht einer zügigen Umsetzung offen gegenüber. Die vom Gerichtshof gesetzte Frist bis 2026 gibt dem Sächsischen Landtag aber den Spielraum, die notwendigen Anpassungen an den Gesetzen in der kommenden Wahlperiode durchzuführen.“