Für Qualität und Vielfalt – Karlsruher Urteil stärkt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

5. August 2021

Foto: Klaus Eppele | Adobe Stock

Dirk Panter, Vor­sit­zender der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag und medi­en­po­li­ti­scher Spre­cher, am Don­nerstag zum Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes zum Rund­funk­bei­trag:

„Das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes stärkt den öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk. Die Mei­nungs­viel­falt in Deutsch­land wird der­zeit ins­be­son­dere durch klas­si­sche Medien garan­tiert. Dass sie eta­bliert und akzep­tiert sind, beweist gerade jetzt die Corona-Krise. Den viel­fäl­tigen Infor­ma­tionen, die diese Medien lie­fern, wird ver­traut“, so Medi­en­ex­perte Dirk Panter. „Genau das haben die Karls­ruher Richter bei ihrem Urteil berück­sich­tigt. Es geht darum, sach­lich zu infor­mieren, sorg­fältig zu recher­chieren und Fakten und Mei­nungen aus­ein­an­der­halten. Das leistet der öffent­lich-recht­liche Rund­funk – Qua­lität und Viel­falt. Damit er seinem Auf­trag nach­kommen kann, muss er auch ent­spre­chend finan­ziert werden.“

„Das Urteil unter­streicht auch die Rund­funk­frei­heit. Das Ver­fahren um die Erhö­hung macht noch einmal deut­lich, dass die Fest­set­zung des Rund­funk­bei­trags frei von poli­ti­schen Inter­essen erfolgen muss. Eine staat­liche Ein­fluss­nahme auf Pro­gramm­ge­stal­tung und Pro­gramm­auf­trag darf es nicht geben. Für die Zukunft muss nun ver­fas­sungs­fest geklärt werden, wie eine bedarfs­ge­rechte Finan­zie­rung aus­zu­sehen hat.”