Versammlungsbehörden und die Polizei müssen für die Einhaltung der Regeln sorgen

23. November 2021

Zum Ver­samm­lungs­ge­schehen ange­sichts der neuen Corona-Not­fall-Ver­ord­nung erklärt der innen­po­li­ti­sche Spre­cher der SPD-Frak­tion im Säch­si­schen Landtag Albrecht Pallas:

„Beim Umgang mit den Querdenker‑, Impf­gegner- und Coro­na­leugner-Demons­tra­tionen waren wir im Frei­staat schon mal weiter.

Die Ver­samm­lungs­be­hörden und die Polizei müssen für die Ein­hal­tung der Regeln sorgen und rechts­wid­rige Ansamm­lungen unter­binden. Denn in Zeiten mas­siver Corona-Infek­tionen und einer Über­las­tungs-Not­lage sind solche große Men­schen­an­samm­lungen gefähr­lich für andere Men­schen. Wer andere gefährdet, muss vom Rechts­staat in die Schranken gewiesen werden.

Es ist die Auf­gabe der Behörden, aber auch der Gesell­schaft, das Infek­ti­ons­ge­schehen zu ver­lang­samen. Ich bin dankbar, dass die Mehr­heit der Bevöl­ke­rung sich soli­da­risch ver­hält und sich und andere schützen, indem sie geimpft sind und sich an die Infek­ti­ons­schutz­maß­nahmen halten.”