Vieweg: Sächsische Gründer und Start-ups haben es leichter

10. April 2018

„Im Gegen­satz zu man­cher Unter­neh­mens­gründer-Show im Fern­sehen machen wir hand­feste Politik für junge Leute“, so Jörg Vieweg, Spre­cher für Mit­tel­stands­po­litik, am Dienstag in Dresden. „Mit der jetzt über­ar­bei­teten För­der­richt­linie für den säch­si­schen Mit­tel­stand reagieren wir auf die Hin­weise und Wün­sche für eine geziel­tere För­de­rung von Start-ups, jungen Grün­dern sowie der Kultur- und Krea­tiv­wirt­schaft. Wenn etwa die Markt­ein­füh­rung inno­va­tiver Pro­dukte von Start-ups jetzt mit 75 statt 50 Pro­zent geför­dert wird, erleich­tert das ange­henden Unter­neh­mern den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit und die Umset­zung ihrer krea­tiven Ideen. Zudem werden mit der novel­lierten Richt­linie –  wie immer wieder gefor­dert –  gerade kleine Unter­nehmen und Gründer von büro­kra­ti­schem Auf­wand ent­lastet.“

Hin­ter­grund: Die Mit­tel­stands­richt­linie umfasst Bera­tungs­an­ge­bote für Gründer und KMU, Mes­se­be­tei­li­gungen, die Ein­füh­rung von E‑Busi­ness-Pro­jekten und die Markt­ein­füh­rung von Inno­va­tionen. Auch die Unter­stüt­zung orga­ni­sa­ti­ons­ei­gener Berater bei Kam­mern und Ver­bänden sowie die För­de­rung über­be­trieb­li­cher Aus­bil­dungs­stätten sind Gegen­stand der Richt­linie. Der Frei­staat Sachsen stellt ins­ge­samt rund 20 Mil­lionen Euro pro Jahr für die Pro­gramme der Mit­tel­stands­richt­linie zur Ver­fü­gung. (Quelle: Pres­se­mit­tei­lung des Wirt­schafts­mi­nis­te­riums)