Vieweg: Neue Sportförderrichtlinie unterstützt Kommunen und Vereine

12. Februar 2019

„Der Frei­staat wird sich in den kom­menden beiden Jahren mit einem ein­heit­li­chen und erhöhten För­der­satz von 50 Pro­zent an Inves­ti­tionen für Sport­an­lagen der Kom­munen und Ver­eine betei­ligen. Zudem hält die Koali­tion Wort beim Büro­kra­tie­abbau: Der Weg­fall der gemein­de­wirt­schaft­li­chen Stel­lung­nahme und die Anhe­bung der För­der­grenze von 125.000 auf 200.000 Euro für das ver­ein­fachte För­der­ver­fahren sind zwei Maß­nahmen, die für Ent­las­tung in den Kom­munen und Sport­ver­einen sorgen werden“, so Jörg Vieweg.

„Dass die höheren För­der­quoten nur zwei Jahre gelten soll, ist ein Wer­muts­tropfen“, so Vieweg.  Trotz Inter­ven­tion der SPD habe der Finanz­mi­nister an dieser Befris­tung fest­ge­halten. „Nun muss die größte Ehren­amts­be­we­gung im Frei­staat Sachsen bei Inves­ti­tionen in Sport­stätten weiter mit unsi­cheren, befris­teten Lösungen leben. Wir brau­chen end­lich ein Sport­för­der­ge­setz, das dem Breiten- und Spit­zen­sport die nötige Pla­nungs­si­cher­heit gibt. Nur so wird eine ver­läss­liche dau­er­hafte För­de­rung über einen Dop­pel­haus­halt hinaus ermög­licht. Die SPD-Frak­tion wird sich darum wei­terhin für ein sol­ches Gesetz ein­setzen.“