Wir für Sachsen

13. Januar 2022

Sich selbstlos enga­gieren ist unheim­lich berei­chernd: für unsere Gesell­schaft, für eine viel­fäl­tige Kul­tur­land­schaft, für unsere Kinder und Jugend­li­chen in den Sport­ver­einen, für Men­schen, die neu in Sachsen ankommen wollen, in der Kirch­ge­meinde oder bei der Feu­er­wehr – aber zu guter Letzt auch für jeden und jede selbst. 

Damit neben der ehren­amt­lich ein­ge­setzten Zeit nicht auch noch pri­vate Kosten ent­stehen, oder bes­ten­falls noch eine kleine Auf­wands­ent­schä­di­gung als Aner­ken­nung bleibt, hat der Frei­staat Sachsen 2006 die Richt­linie zur För­de­rung des Gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halts” kurz: „Wir für Sachsen”erlassen. Geför­dert wird mit dem Pro­gramm bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment in den Berei­chen Kultur, Soziales, Sport, Musik und Umwelt. 

Mit dem För­der­pro­gramm unter­stützen wir die Men­schen, die sich in ihrer Frei­zeit zum Wohle anderer ein­setzen. Seit Bestehen der Richt­linie haben wir als SPD-Frak­tion mit dafür gesorgt, dass die Gelder bei den Haus­halts­ver­hand­lungen Stück für Stück erhöht werden. Und gleich­zeitig darauf hin­ge­wirkt, dass die Anre­gungen derer, die die Gelder bean­tragen, auf­ge­nommen und das Antrags- und Abrech­nungs­ver­fahren ver­ein­facht wird. Damit Zeit für das Ehrenamt bleibt, und nicht am Schreib­tisch ver­loren geht.

In diesem Jahr werden vor­aus­sicht­lich 24.000 Ehren­amt­liche von der För­de­rung pro­fi­tieren können. Dafür stehen auch 2022 11 Mil­lionen Euro zur Ver­fü­gung. Unter dem Vor­sitz unserer Sozi­al­mi­nis­terin Petra Köp­ping hat sich der für das Pro­gramm zuständig Beirat am gest­rigen Tag über Grund­sätze und Emp­feh­lungen für die För­de­rung in diesem Jahr abge­stimmt.  Mehr dazu findet Ihr hier 

Auch bei den letzten und kom­menden Haus­halts­ver­hand­lungen war und ist uns wichtig: Mit uns gibt es keine Kür­zungen im Sozialen und beim Ehrenamt. Denn ihr ehren­amt­li­cher Bei­trag für andere und für unsere Gesell­schaft ist keine Selbst­ver­ständ­lich­keit und ver­dient unsere Unter­stüt­zung.

Mehr Infor­ma­tionen findet Ihr hier

 

Doch wie funk­tio­niert die Bean­tra­gung für Ver­eine und Pro­jekt­träger?
 

Wer ist antragsberechtigt?

Die Ehren­amts­pau­schale können Träger von Ehren­amts­pro­jekten bean­tragen, das können zum Bei­spiel gemein­nüt­zige Ver­eine, Stif­tungen, Kir­chen, Ver­bände der freien Wohl­fahrts­pflege, aber auch Gemeinden sein.

In welchem Umfang wird gefördert?

Geför­dert werden bis zu 40 Euro monat­lich pro ehren­amt­lich enga­gierter Person für maximal 11 Kalen­der­mo­nate im Jahr. Für einen Sport­verein mit 20 Trainer:innen, die sich mehr als 20 Stunden im Monat ein­bringen, bedeutet das also eine För­de­rung von 8.800 Euro im Jahr. Ins­ge­samt stehen für das Jahr 2022 rund 11 Mil­lionen Euro bereit.

Bis wann muss der Antrag eingereicht sein und wo finde ich ihn?

Der Antrag für das fol­gende Jahr muss immer bis zum 31. Oktober des Vor­jahres gestellt werden. Wer also 2023 För­de­rung für seine Aktiven erhalten möchte, muss bis Ende Oktober 2022 den Antrag fertig und abge­schickt haben. Frü­hes­tens ist die Antrag­stel­lung im August mög­lich. Die Anträge finden sich auf dieser HOME­PAGE. Bei Fragen hilft die Bür­ger­stif­tung Dresden weiter.

Und wie geht es dann weiter?

Nach dem Ein­rei­chen des Antrags werden die bewil­ligten Gelder von der Säch­si­schen Auf­bau­bank über die Bür­ger­stif­tung Sachsen an den Pro­jekt­träger aus­ge­reicht. Dieser gewähr­leistet dann, dass das Geld auch wirk­lich bei den Ehrenamtler:innen ankommt. Dar­über muss bis Ende Januar des Fol­ge­jahres ein End­ver­wen­dungs­nach­weis ein­ge­reicht werden. Kurzum: der Verein erhält die För­de­rung, reicht sie an die Enga­gierten aus und bestä­tigt das der Bür­ger­stif­tung.

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Es ist beeindruckend, wie viele von euch mit Herz unterwegs sind, sich selbstlos in ihrer Freizeit für andere Menschen und den Zusammenhalt in Sachsen einsetzen. Ihr seid der Motor des Gemeinwohls!

Simone Lang, SPD-Sozi­al­po­li­ti­kerin