Wir für Sachsen

13.01.2022

Sich selbstlos engagieren ist unheimlich bereichernd: für unsere Gesellschaft, für eine vielfältige Kulturlandschaft, für unsere Kinder und Jugendlichen in den Sportvereinen, für Menschen, die neu in Sachsen ankommen wollen, in der Kirchgemeinde oder bei der Feuerwehr – aber zu guter Letzt auch für jeden und jede selbst. 

Damit neben der ehrenamtlich eingesetzten Zeit nicht auch noch private Kosten entstehen, oder bestenfalls noch eine kleine Aufwandsentschädigung als Anerkennung bleibt, hat der Freistaat Sachsen 2006 die Richtlinie zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts” kurz: „Wir für Sachsen”erlassen. Gefördert wird mit dem Programm bürgerschaftliches Engagement in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport, Musik und Umwelt. 

Mit dem Förderprogramm unterstützen wir die Menschen, die sich in ihrer Freizeit zum Wohle anderer einsetzen. Seit Bestehen der Richtlinie haben wir als SPD-Fraktion mit dafür gesorgt, dass die Gelder bei den Haushaltsverhandlungen Stück für Stück erhöht werden. Und gleichzeitig darauf hingewirkt, dass die Anregungen derer, die die Gelder beantragen, aufgenommen und das Antrags- und Abrechnungsverfahren vereinfacht wird. Damit Zeit für das Ehrenamt bleibt, und nicht am Schreibtisch verloren geht.

In diesem Jahr werden voraussichtlich 24.000 Ehrenamtliche von der Förderung profitieren können. Dafür stehen auch 2022 11 Millionen Euro zur Verfügung. Unter dem Vorsitz unserer Sozialministerin Petra Köpping hat sich der für das Programm zuständig Beirat am gestrigen Tag über Grundsätze und Empfehlungen für die Förderung in diesem Jahr abgestimmt.  Mehr dazu findet Ihr hier 

Auch bei den letzten und kommenden Haushaltsverhandlungen war und ist uns wichtig: Mit uns gibt es keine Kürzungen im Sozialen und beim Ehrenamt. Denn ihr ehrenamtlicher Beitrag für andere und für unsere Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit und verdient unsere Unterstützung.

Mehr Informationen findet Ihr hier

 

Doch wie funktioniert die Beantragung für Vereine und Projektträger?
 

Wer ist antragsberechtigt?

Die Ehrenamtspauschale können Träger von Ehrenamtsprojekten beantragen, das können zum Beispiel gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Kirchen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, aber auch Gemeinden sein.

In welchem Umfang wird gefördert?

Gefördert werden bis zu 40 Euro monatlich pro ehrenamtlich engagierter Person für maximal 11 Kalendermonate im Jahr. Für einen Sportverein mit 20 Trainer:innen, die sich mehr als 20 Stunden im Monat einbringen, bedeutet das also eine Förderung von 8.800 Euro im Jahr. Insgesamt stehen für das Jahr 2022 rund 11 Millionen Euro bereit.

Bis wann muss der Antrag eingereicht sein und wo finde ich ihn?

Der Antrag für das folgende Jahr muss immer bis zum 31. Oktober des Vorjahres gestellt werden. Wer also 2023 Förderung für seine Aktiven erhalten möchte, muss bis Ende Oktober 2022 den Antrag fertig und abgeschickt haben. Frühestens ist die Antragstellung im August möglich. Die Anträge finden sich auf dieser HOMEPAGE. Bei Fragen hilft die Bürgerstiftung Dresden weiter.

Und wie geht es dann weiter?

Nach dem Einreichen des Antrags werden die bewilligten Gelder von der Sächsischen Aufbaubank über die Bürgerstiftung Sachsen an den Projektträger ausgereicht. Dieser gewährleistet dann, dass das Geld auch wirklich bei den Ehrenamtler:innen ankommt. Darüber muss bis Ende Januar des Folgejahres ein Endverwendungsnachweis eingereicht werden. Kurzum: der Verein erhält die Förderung, reicht sie an die Engagierten aus und bestätigt das der Bürgerstiftung.

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Es ist beeindruckend, wie viele von euch mit Herz unterwegs sind, sich selbstlos in ihrer Freizeit für andere Menschen und den Zusammenhalt in Sachsen einsetzen. Ihr seid der Motor des Gemeinwohls!

Simone Lang, SPD-Sozialpolitikerin