Wir verbessern gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung

9. Februar 2018

Die Frak­tionen von CDU und SPD haben sich ein­stimmig für einen Erhö­hung des Lan­des­blin­den­geldes aus­ge­spro­chen. Damit greifen sie Anre­gungen der Sach­ver­stän­digen aus dem Anhö­rungs­ver­fahren zum Gesetz­ent­wurf der Staats­re­gie­rung auf und setzen eine wei­tere Fest­le­gung des Koali­ti­ons­ver­trages um. Der Landtag wird das Gesetz  dann vor­aus­sicht­lich im März-Plenum ver­ab­schieden.

Rück­wir­kend zum 1. Januar 2018 sollen die soge­nannten Nach­teils­aus­gleiche für hoch­gradig seh­schwache Men­schen von der­zeit monat­lich 52 Euro auf 80 Euro sowie für gehör­lose Men­schen von aktuell 103 Euro auf 130 Euro pro Monat erhöht werden. Und erst­mals sollen auch blinde und gleich­zeitig gehör­lose Men­schen einen Aus­gleich von 300 Euro pro Monat erhalten. Der Gesetz­ent­wurf sieht zudem eine monat­liche Erhö­hung der Zah­lung für schwerst­be­hin­derte Kinder von 77 auf 100 Euro vor.

Hanka Kliese, stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende und Spre­cherin für Inklu­sion der SPD-Land­tags­frak­tion, am Freitag dazu: „Ange­sichts der hohen Kosten, die Men­schen mit Behin­de­rung für ihre Hilfs­mittel auf­bringen müssen, ist dies ein wich­tiger Schritt zur Teil­habe. Die Ver­dopp­lung des ursprüng­lich geplanten Nach­teils­aus­gleichs für taub­blinde Men­schen sorgt dafür, dass Sachsen im Bereich dieser Leis­tungen im bun­des­weiten Ver­gleich auf­holt. Das ist gut so.“

Gernot Kras­selt, behin­der­ten­po­li­ti­scher Spre­cher der CDU-Frak­tion: „Nach geraumer Zeit erhöhen wir jetzt deut­lich die Nach­teils­aus­gleiche für Men­schen mit Behin­de­rung. Zugleich heben wir diese stärker als im vor­lie­genden Gesetz­ent­wurf der Staats­re­gie­rung an. Beides ist für mich ein wich­tiges Signal! Denn für die betrof­fenen Men­schen ver­bes­sern wir damit die Teil­ha­be­mög­lich­keiten am gesell­schaft­li­chen Leben.“