Heute hat die Sächsische Staatsregierung eine Novelle der Wohnraumförderung im Freistaat verabschiedet. Dazu erklärt Albrecht Pallas, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Bezahlbarer Wohnraum in den sächsischen Großstädten und zunehmend auch im Umland wird immer knapper. Die gute Nachricht ist jedoch, dass wir in Sachsen aufgrund der Förderung durch Bund und Freistaat trotz der schlechten Marktlage wieder einen Aufwuchs an Sozialwohnungen haben – im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern. Um diesen Trend weiter auszubauen, hat die Staatsregierung jetzt die soziale Wohnraumförderung angepasst. Als SPD-Fraktion haben wir das in den Koalitionsvertrag eingebracht und begrüßen es daher sehr.“
Von der Novelle der Richtlinie gebundener Mietwohnraum erhofft sich Albrecht Pallas gute Impulse für den sozialen Wohnungsbau: „Die Einführung einer Förderquote, die sich an den Baupreisen orientiert und keine starre Obergrenze mehr hat, sowie eine Angebotsmiete, die auf die Bezugsfertigkeit statt der Antragstellung abstellt, sind wichtige Punkte der Anpassung. Das wird uns hoffentlich helfen, wieder mehr Schwung in den Bau von bezahlbaren Wohnungen in Sachsen zu bringen.“
„Unser Ziel ist es, dass Mieten auch für Normalverdiener-Haushalte erschwinglich bleiben! Daher freut es mich, dass mit der Anpassung der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung jetzt auch ein sogenannter zweiter Förderweg eingeführt wird, wie wir ihn bisher schon aus Hamburg kennen. Damit wird ein sozialer Wohnungsbau möglich, der auch Haushalten mit niedrigen mittleren Einkommen zugute kommt und weniger Fördermittel je Quadratmeter in Anspruch nehmen wird“, so Pallas abschließend.
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